Wegen des Besitzes von Kinderpornographie ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sprach den früheren Bundestagsabgeordneten am Freitag des Besitzes von Kinderpornographie schuldig. Es sah damit als erwiesen an, dass Tauss das 2009 bei ihm gefundene kinderpornographische Material zu privaten Zwecken nutzte und nicht etwa für seine politische Arbeit. Das Landgericht Karlsruhe entsprach mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Tauss gilt damit als vorbestraft.
Der 56-jährigen hatte in dem Prozess zugegeben, Bild- und Videodateien mit Kinderpornographie beschafft, besessen und weitergegeben zu haben. Allerdings hatte er seit Beginn der Ermittlungen ein privates Interesse bestritten. Stattdessen hatte Tauss versichert, er habe dies für Recherchen zur Aufdeckung der Szene verwendet. Das Material - rund 260 Bilder, 40 Videoclips und mehrere DVDs - wurde vor gut einem Jahr in der Berliner Wohnung und auf einem Handy von Tauss gefunden.
Viele Kontakte in der Szene
Die Staatsanwältin argumentierte in ihrem von Tauss mit einem süffisanten Lächeln bedachten Plädoyer, der Angeklagte habe weder im privaten, noch im beruflichen Umfeld über seine Recherchen in der kinderpornographischen Szene berichtet. Das sei um so schwerer zu verstehen, nachdem Tauss davon ausgegangen sei, dazu berechtigt zu sein. Spätestens, als es im Bundestag um die Einrichtung eines Zugangserschwerungsgesetzes gegangen sei, hätte er etwas sagen müssen. "Das wäre überzeugend gewesen", sagte die Anklagevertreterin.
Abgeordnete hätten keine Sonderrechte, weil sie sich mit einem Thema beschäftigten. Die Bilder und Videos, die Tauss besessen und getauscht habe, hätten vorwiegend den Missbrauch männlicher Kinder gezeigt. Auch habe er beim Tausch, wie Zeugen bestätigt hätten, nur nach Jungs gefragt.
Durch die Vielzahl der Kontakte in der Szene, die Tauss gehabt habe, und das Verleiten anderer zum Tausch sah sie den 56-Jährigen nicht mehr als Beobachter, sondern als aktiven Teil, der sehr viel mehr an teilweise sehr schlimmen Bildern besessen habe, als ihm vorgeworfen werde.
"Soziale Exekution"
Gleichzeitig hielt sie ihm zugute, dass der frühere SPD-Abgeordnete bislang nicht vorbestraft sei und schon früh das Geschehen eingeräumt habe. Damit habe er eine langwierige Beweisführung verhindert. Außerdem, so sagte Staatsanwältin Egerer-Uhrig, sei er durch den Verlust seiner Reputation schon gestraft. Durch den Prozess habe er bereits an Einfluss und Selbstwertgefühl verloren. Tauss-Anwalt Jan Mönikes bezeichnete den Prozess als "soziale Exekution mit Hilfe der Medien". Sein Mandant werde sich auch nach einem möglichen Freispruch beruflich nicht mehr erholen. "Wenn es zum Aufgabengebiet gehört, muss sich ein Abgeordneter auch mit Kinderpornographie beschäftigen", entgegnete Mönike dem Tatvorwurf.
Tauss war nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe zur Piratenpartei übergetreten und gehört nicht mehr dem Bundestag an. Die Piratenpartei will ihr prominentestes Mitglied trotz seiner Bewährungsstrafe vorerst nicht aus ihren Reihen ausschließen. "Wir werden abwarten und keine Konsequenzen ziehen, bevor das Urteil rechtskräftig ist", sagte Parteisprecher Simon Lange am Freitag in Berlin.
Tauss stets als entschlossenen Bürger- und Freiheitsrechtler kennengelernt" sagte Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand. Die Partei vertraue darauf, "dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht".