Antrag wegen Holocaust-Leugnung
Gegen den rechtsextremen deutschen Europaabgeordneten Udo Voigt liegen zwei Anträge auf Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität vor. Wie die Nachrichtenagentur dpa aus dem Büro von EU-Parlamentspräsident Martin Schulz erfuhr, wirft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken dem früheren NPD-Vorsitzenden Voigt vor, bei einem Neujahrsempfang der Partei im Januar dieses Jahres den Holocaust geleugnet zu haben.
Der 62-jährige Voigt stammt aus Viersen in Nordrhein-Westfalen und sitzt seit dem vergangenen Jahr als einziger NPD-Abgeordneter im Europaparlament. Der Politikwissenschaftler und frühere Hauptmann der Bundeswehr war von 1996 bis 2011 Chef der rechtsextremen Partei. Unter seiner Führung zog die NPD damals in die Landtage von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern ein.
Antrag wegen Volksverhetzung
Hintergrund eines zweiten Antrags ist nach Angaben aus Brüssel ein von Voigt angestrengtes Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin. Dieses hatte ihn im vergangenen Jahr wegen gemeinschaftlicher Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage bezog sich auf einen Terminplaner der NPD zur Fußball-WM 2006. Er zeigte auf dem Titel einen Fußballer mit der Rückennummer des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela. Im Text dazu hieß es: "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!"

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Nach Angaben aus dem EU-Parlament widerspricht der Rechtsanwalt von Voigt dem zweiten Antrag mit der Begründung, dass durch die Aufhebung der Immunität Voigts Arbeit als Abgeordneter behindert würde. Dies wird von Juristen im Parlament allerdings anders gesehen. Die Straftat sei vor Beginn der Mandatszeit begangen worden, heißt es. Voigt müsse sich für sein Verhalten vor Beginn des Mandats strafrechtlich verantworten.
Plenum des Parlaments entscheidet über Aufhebung
Im nächsten Schritt wird sich nach Angaben des Sprechers von Parlamentspräsident Schulz (SPD) der zuständige Rechtsausschuss mit den zwei Anträgen auf Aufhebung der Immunität befassen. Die Ausschussmitglieder werden dann einen Berichterstatter benennen, Voigt anhören und eine Empfehlung für das Plenum aussprechen. Sollte das Parlament den Anträgen der deutschen Justizbehörden stattgeben, würde Voigt seinen Schutz vor Strafverfolgung verlieren. Den Abgeordnetensitz könnte er allerdings behalten.