Vorwurf der Bestechlichkeit:Staatsanwälte fordern Schuldeingeständnis von Wulff

Christian Wulff, Bundespräsident, Kreditaffäre

Die Staatsanwaltschaft hält ihn für "hinreichend verdächtig": Ex-Bundespräsident Christian Wulff, hier bei einer Feier im Bendlerblock, Berlin.

(Foto: dpa)

Die Strafverfolger bieten dem Ex-Bundespräsidenten an, das Verfahren gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen - aber nur, wenn Christian Wulff ein Schuldeingeständnis ablegt. Die Ermittler befragten auch Wirtschaftsgrößen wie Piëch, Porsche, Frenzel und Hunold. Das Vorgehen ist in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich.

Von Hans Leyendecker

Die Staatsanwaltschaft Hannover will das Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und den Filmproduzenten David Groenewold nur einstellen, wenn beide Beschuldigte ein Schuldeingeständnis ablegen. Dies geht aus einem zweiseitigen Schreiben der Strafverfolgungsbehörde hervor, das in niedersächsischen Justizkreisen kursiert. Die Staatsanwaltschaft hält beide für "hinreichend verdächtig" und verlangt eine "Übernahme strafrechtlicher Verantwortung". Dafür sei die Zahlung von Auflagen in Höhe von 20.000 Euro (Wulff) und 30.000 Euro (Groenewold) erforderlich.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich: Zeitgleich mit dem Angebot, möglicherweise das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Auflagen einzustellen, wurde der Vorwurf auf Bestechlichkeit und Bestechung hochgeschraubt. Es geht dabei noch um Kosten in Höhe von 400 bis 770 Euro, die Groenewold für Wulff anlässlich des Oktoberfestes 2008 übernommen haben soll. Im Gegenzug soll sich Wulff für ein Filmprojekt eingesetzt haben. Beide bestreiten die Vorwürfe.

Nach Meinung eines erfahrenen Korruptions-Staatsanwalts ist es "sehr ungewöhnlich, beim 153a ein Schuldeingeständnis zu verlangen": Aus "einer Erfüllung von Weisungen und Auflagen lässt sich gegen den Angeschuldigten nichts herleiten" erklärte bereits Anfang der 90er Jahre eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts.

Umfangreiche Ermittlungen nach anonymen Hinweisen

So gering die Summe ist, die noch im Feuer steht, so groß war der Ermittlungseifer. Allein die Finanzermittlungen umfassen sieben Bände. So lösten eine Presseanfrage und der Hinweis eines Anonymus im Vorjahr umfangreichste Ermittlungen unter Reichen und Mächtigen aus.

Ein Unbekannter hatte mittels eines Hinweisgebersystems zur Bekämpfung von Korruption im Internet behauptet, Wulff habe vergeblich Vorstandsvorsitzende gebeten, gegenüber den Ermittlungsbehörden wahrheitswidrig auszusagen, ihm Bargeld geliehen zu haben. So sollte angeblich verdeckt werden, dass Wulff sein Konto überzogen und dennoch Urlaub gemacht hatte.

Der Anonymus nannte die Namen des ehemaligen TUI-Chefs Michael Frenzel und des ehemaligen RWE-Vorstandschefs Jürgen Großmann und verwies auf angebliche weitere Anrufe Wulffs. Die Ermittler befragten nicht nur Großmann und Frenzel, sondern unter anderem den VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch, Wolfgang Porsche und den Air Berlin-Chef Jürgen Hunold. Diese erklärten in E-Mails, Telefonaten und Vernehmungen, Wulff habe sie nie um diesen Gefallen gebeten. Die Vorwürfe seien allesamt erfunden.

Bis 5. April sollen Wulff und Groenewold erklären, ob sie die Einstellung akzeptieren oder nicht. Aus Groenewolds Umgebung verlautet, der Filmproduzent wolle kämpfen. Dann würde er vermutlich von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Wie sich Wulff verhalten wird, ist unklar. Falls er 153a akzeptiert, wird er vermutlich Zeuge im Prozess sein.

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