Süddeutsche Zeitung

Kritik an Peer Steinbrück:Kleinliche Beckmesserei

Peer Steinbrück hat sich als Finanzminister verdient gemacht. Jetzt wird ihm Geschäftemacherei vorgeworfen - weil er Vorträge hält und ein Buch geschrieben hat. Das ist kleinlich.

Heribert Prantl

Der SPD-Abgeordnete Peer Steinbrück war von 2005 bis 2009 Bundesfinanzminister. In dieser Funktion hat er mit Sachverstand und der ihm eigenen Rustikalität Deutschland durch die internationalen Finanz- und Wirtschaftskrisen gesteuert. Er hat sich (das darf man sagen, auch wenn man die Hartz-SPD, die er mitverkörpert hat, nicht mag) um das Land verdient gemacht. Jetzt freilich, so lautet die aktuelle Kritik, trachte er eher danach, neben (oder bisweilen gar statt) seiner Abgeordnetentätigkeit viele Vorträge zu halten und damit nicht wenig Geld zu verdienen. Die Organisation "Abgeordnetenwatch", die im Internet Politiker beobachtet, wirft ihm das vor - und klagt im Übrigen auch darüber, dass er ihre Fragen nicht beantworte.

Das trauen sich in der Tat nicht viele Politiker, weil sie Angst davor haben, dann im Internet angeprangert zu werden. Aber nicht unbedingt diejenigen Abgeordneten sind die besten Politiker, die Fragen einer Internetplattform am schnellsten oder am ausführlichsten behandeln. Und wenn ein Politiker zu vielen Vorträgen eingeladen wird, ist das zu allererst ein Indiz dafür, dass er etwas zu sagen hat. Wenn er schließlich ein Buch schreibt, das nicht - wie bei vielen Politikern - aus zusammengepappten Redemanuskripten besteht, sondern über das politische Geschäft nachdenkt, dann ist das eine Tätigkeit, die man nicht zuvorderst unter der Rubrik Geschäftemacherei einordnen sollte.

Natürlich: Die Ausübung des Mandats muss im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen, ob er nun ein junger ehrgeiziger Hüpfer ist oder ein abgeklärter Alt-Minister. Wenn sich einer neben seinem Mandat als Berufslobbyist betätigt, wird das Mandat Nebensache.

Wenn sich einer als Geschäftsführer eines Verbandes verdingt und dafür bezahlen lässt, dass er sich für Lobby-Interessen einsetzt, ist er ein befangener, kein freier Abgeordneter. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing - das ist ein Sprichwort, das zum Repertoire der parlamentarischen Demokratie nicht gehören darf. Dergleichen bezahlte Liebedienerei kann man aber einem wie Steinbrück nicht vorwerfen.

Er gehört allerdings nicht zu denen, die mit einer besonders hohen Präsenz im Parlament glänzen. Das gilt aber auch für andere, die dank ihrer geistigen und persönlichen Unabhängigkeit zum Urtypus eines Abgeordneten gerechnet werden: für den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler beispielsweise, der mit dem Geld, das er außerhalb seines Berufs als Abgeordneter verdient, verdienstvolle Urteile beim Bundesverfassungsgericht erwirkt hat. Das zeigt: Nebenverdienste müssen zwar beim Bundestagspräsidenten gemeldet, sollten aber nicht verboten werden.

Abgeordneten-Diäten (die Steinbrück nicht bezieht, weil sie mit den Versorgungsbezügen aus seiner Zeit als Ministerpräsident verrechnet werden) sind nicht unbedingt eine Sesselprämie. Politiker-Kritik sollte nicht zur übertrieben kleinlichen Beckmesserei werden.

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Quelle:
SZ vom 19.08.2010/segi
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