Vorstoß von Maas:Fahrverbot bei allen Delikten

Seit einem Vierteljahrhundert wird über die Ausweitung der Verbote diskutiert - jetzt kommt sie. Eine Übersicht über die Details.

Von Robert Roßmann, Berlin

Es dürfte kaum eine Strafe geben, über deren Einführung so lange und leidenschaftlich gestritten wurde, wie über das mögliche Fahrverbot für alle Delikte. Bereits 1992 debattierte der Deutsche Juristentag über einen Vorschlag, Fahrverbote nicht mehr nur bei Verkehrsdelikten auszusprechen. Seitdem gab es eine Vielzahl an Initiativen - aus den Bundesländern, aber auch von Bundesjustizministern. Passiert ist bisher jedoch nichts. Das soll sich nun ändern. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, er ist derzeit in der Verbändeanhörung und in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Entgegen manchen Annahmen geht es dabei nicht nur darum, säumigen Unterhaltszahlern Fahrverbote auferlegen zu können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig bei allen Straftaten Fahrverbote ausgesprochen werden können. In dem Entwurf heißt es, die Justiz habe derzeit "im Bereich kleinerer und mittlerer Kriminalität bisweilen zu wenige Gestaltungsmöglichkeiten, um in geeigneter Weise auf Straftäter einzuwirken". Eine Ausweitung der Fahrverbote auf alle Straftaten solle "daher den Gerichten auch jenseits von verkehrsbezogenen Delikten ein zusätzliches Mittel an die Hand geben, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken, und zugleich der Vermeidung insbesondere kurzer Freiheitsstrafen dienen".

Um dies zu erreichen soll in Paragraf 44 des Strafgesetzbuches die bisher geltende Beschränkung der Fahrverbote auf Verkehrsdelikte gestrichen werden. Außerdem wird die Höchstdauer der Verbote von drei auf sechs Monate verdoppelt. Nur im Jugendstrafrecht soll es "aufgrund des im Vordergrund stehenden Erziehungsgedankens und jugendkriminologischer Erwägungen" bei der bisherigen Höchstdauer von drei Monaten bleiben.

Der Entwurf sieht die Verbote aber nur als Nebenstrafe und nicht als Hauptstrafe vor

Maas setzt mit seinem Gesetzentwurf eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Darin heißt es: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."

In einem Punkt unterscheidet sich der Vorstoß von Maas aber von dieser Vorgabe. Statt einer "eigenständigen Sanktion" soll das Fahrverbot nur eine Neben- und keine Hauptstrafe sein. Es wird also nur zusätzlich zu Haft-, Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt werden können. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Neuregelung einerseits zu Mindereinnahmen des Staates führt, weil zusätzlich zu einem Fahrverbot verhängte Geldstrafen geringer ausfallen dürften als bisher. Auf der anderen Seite spare man sich aber Gefängniskosten, das Fahrverbote auch statt Haftstrafen verhängt werden würden.

Der Deutsche Anwaltsverein und Auto-Verbände wie der ADAC kritisieren den Gesetzentwurf heftig. Auch im Verkehrsministerium gibt es Vorbehalte. Maas will den Entwurf trotzdem noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Wegen der Festlegung im Koalitionsvertrag dürfte ihm dies auch gelingen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: