Seehofers Vorstoß
CSU-Chef Horst Seehofer dringt auf rasche Korrekturen beim Mindestlohn. Im Gespräch mit der Zeitung Welt am Sonntag pochte er auf weniger Bürokratie. Er sei zwar ein Anhänger des Mindestlohns. "Aber was da im Gesetz als Begleitwerk gebracht wurde, ist kolossal. Die Aufzeichnungspflichten und Kontrollmöglichkeiten treffen vor allem die kleineren Betriebe", ergänzte Seehofer. " Wir müssen das Mindestlohngesetz entschlacken."
Die Nachbesserungen müsste die Koalition in den nächsten Wochen angehen, sagte Bayerns Ministerpräsident dem Bericht zufolge. Mit dem Vorstoß stehen der Koalition aus CDU, SPD und CSU vermutlich neue Diskussionen über das eigentlich gerade erst abgearbeitete Thema Mindestlohn bevor.
Die Regelungen des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde ist seit 1. Januar vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Lehrlinge, Praktikanten und Auszubildende wie auch Branchen, für die tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen gelten.
Darüber hinaus sind Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen, die als Minijobber bei ihnen tätig sind. Das gilt für 6,8 Millionen Minijobber, ausgenommen sind nur Privathaushalte. In der Wirtschaft hatten die neuen Vorschriften einen Proteststurm ausgelöst. Das Handwerk hatte von einer "Bürokratie-Geißel" gesprochen, die Bauindustrie von einem "Bürokratie-Monster".
Für neun Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, gelten noch härtere Vorschriften. Dies sind unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gaststätten. Sie müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer aufzeichnen und die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Arbeitgebern, die gegen die Nachweis- und Dokumentationspflichten verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 30 000 Euro.
Die Klagen der Wirtschaft über Bürokratie
Nach heftiger Kritik der Wirtschaft hatte die Bundesregierung die Dokumentationsvorschriften für Arbeitgeber zuletzt gelockert. Arbeitgeber müssen nun nur bis zu einem Monatseinkommen von 2958 Euro Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Ursprünglich war eine Grenze von 4500 Euro vorgesehen. Die entsprechende Verordnung des Arbeitsministeriums passierte am Mittwoch das Kabinett.
Der Wirtschaft geht die Lockerung aber nicht weit genug. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) forderte, ab 2200 Euro von der Dokumentationspflicht befreit zu werden. Bei den jetzt festgezurrten 2958 Euro fallen nur jene Fälle heraus, in denen jemand mehr als 348 Stunden im Monat zu je 8,50 Euro arbeitet - was zum Beispiel 29 Tage zu je zwölf Stunden wären.