Wer wählt wen?
Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes besagt, dass in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden. Ihre Stimme abgeben dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind: Vollzeit- und Teilzeitangestellte genauso wie Minijobber, Praktikanten und Beschäftigte in Elternzeit. Selbst Leiharbeitnehmer dürfen abstimmen - vorausgesetzt, sie sind länger als drei Monate in dem Betrieb tätig. Zur Wahl stellen kann sich jeder volljährige Beschäftigte, der am Tag der Wahl mindestens seit sechs Monaten im Betrieb arbeitet.
Wie genau läuft die Wahl ab?
Am Anfang jeder Betriebsratswahl steht die Einsetzung eines Wahlvorstands, der die eigentliche Betriebsratswahl organisiert. Dieser wird entweder von allen Wahlberechtigten gewählt oder vom bereits bestehenden Betriebsrat eingesetzt. Für die Betriebsratswahl gibt es zwei verschiedene Verfahren: In Betrieben mit mindestens 51 Beschäftigten erfolgt sie meist in mehreren Schritten, beginnend damit, dass der Vorstand Wählerlisten auslegt. Anschließend können Wahlvorschläge eingereicht werden. Nach der Wahl (Briefwahl ist möglich), tritt der neu gewählte Betriebsrat binnen sieben Tagen zur konstituierenden Sitzung zusammen. In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten gilt das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren. Dort wird der Betriebsrat am Ende einer Wahlversammlung geheim gewählt.
Personen- oder Listenwahl?
In kleinen und mittleren Betrieben sind reine Persönlichkeitswahlen üblich. Insbesondere in größeren Betrieben stehen jedoch häufig mehrere Kandidatenlisten zur Wahl. Die Wahlberechtigten machen hier also bei einer ganzen Liste ihr Kreuz - ähnlich wie man es von Bundestagswahlen kennt.
Von welcher Betriebsgröß e an werden Betriebsräte für ihre Arbeit freigestellt?
Vertritt ein Betriebsrat 200 Beschäftigte oder mehr, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Mitglied des Betriebsrats von seinen üblichen Tätigkeiten freizustellen. Je größer der Betrieb, desto mehr Freistellungen; so kommen auf 10 000 Arbeitnehmer zwölf Beschäftigte, die sich einzig dem Betriebsrat widmen.