Vorschlag im Bundesrat:Wie Hamburg sich die gesetzliche Quote vorstellt

Mindestens 40 Prozent Frauen sollen in die Aufsichtsräte, Quotenbrecher sollen höher besteuert werden, doch es soll auch Ausnahmen geben - die Details des Hamburger Gesetzentwurfs zur Frauenquote.

Robert Roßmann

Das Bundesland Hamburg will eine gesetzliche Frauenquote für deutsche Unternehmen durchsetzen. Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) bringt dazu am kommenden Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein. Der 85 Seiten lange Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Hier eine Aufstellung der wichtigsten Inhalte:

Wie hoch ist die Quote?

Hamburg verlangt eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen - aber auch für Männer - in den Aufsichtsräten. Die Quote soll in zwei Stufen erreicht werden. Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Unternehmen 20 Prozent erreichen, bis zum 1. Januar 2023 dann auch die 40 Prozent. Durch diese lange Übergangsphase von insgesamt elf Jahren könnten die Unternehmen sicherstellen, dass "ihnen geeignete Frauen zur Besetzung der Gremien zur Verfügung stehen", findet der Hamburger Senat.

Wer muss die Quote erfüllen?

Sie soll für alle "börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen" gelten. In mitbestimmten Unternehmen dürfen die Arbeitnehmervertreter die Hälfte der Aufsichtsräte stellen, deshalb gibt es hier eine Sonderregelung. Um Komplikationen zu vermeiden, sieht der Hamburger Gesetzentwurf vor, dass bei der Quote die Vertreter der Anteilseignern und die der Arbeitnehmer getrennt betrachtet werden. Jede Seite muss auch innerhalb der eigenen Reihen die Quote einhalten. Dadurch "soll verhindert werden, dass sich die Mindestquote letztlich zulasten einer Interessengruppe auswirkt".

Gibt es Ausnahmen?

Der Gesetzesentwurf will "unangemessene Ergebnisse" vermeiden. Deshalb werden Unternehmen mit mehr als 90 Prozent Beschäftigten desselben Geschlechts von der Quote befreit. Außerdem gibt es eine Härtefallklausel für Unternehmen, die sich "ernsthaft, aber im Ergebnis erfolglos bemüht" haben, die Quote zu erfüllen. Die Klausel soll aber eng ausgelegt werden. Außerdem liegt die "Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die erforderlichen Anstrengungen unternommen wurden", beim jeweiligen Unternehmen.

Welche Strafen gibt es?

Unternehmen, die die Quote nicht einhalten, sollen mehr Steuern zahlen. Konkret wird ihnen untersagt, die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder bei der Körperschaftsteuer geltend zu machen. Der Vorteil dieser Lösung liegt nach Ansicht des Hamburger Senats darin, dass sie "die Handlungsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und keine Rechtsunsicherheiten zur Folge hat". Denn die Besetzung des Aufsichtsrats soll auch bei einem Verstoß gegen die Mindestquote wirksam bleiben.

Wer kontrolliert die Firmen?

Die Einhaltung der Quote soll vom Bundesamt für Justiz überwacht werden. Auf Antrag der Unternehmen erlässt das Bundesamt einen Grundlagenbescheid über die Einhaltung der Quote. Dieser Bescheid ist für die Finanzämter bindend. Wenn ein Unternehmen keinen derartigen Bescheid vorlegt, geht das Finanzamt bei der Festlegung der Steuerlast davon aus, dass das Unternehmen die Quote nicht einhält.

Was wird veröffentlicht?

Neben der Bestrafung durch das Finanzamt setzt Hamburg auch auf eine Prangerwirkung. Deshalb müssen alle betroffenen Unternehmen einen "Lagebericht" über den Frauenanteil in ihren Gremien erstellen. Außerdem soll das Bundesamt für Justiz eine Liste mit den Namen derjenigen Unternehmen veröffentlichen, die - ohne einen Härtefall oder eine Ausnahme nachweisen zu können - gegen die Frauenquote verstoßen.

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