Vorratsdatenspeicherung:Zweifel aus Karlsruhe

Auftakt der Verhandlung: Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung geäußert. Das ist am Dienstag bei der Verhandlung über zahlreiche Beschwerden gegen das seit 2008 geltende Gesetz deutlich geworden.

Umstrittene Speicherung von Daten: Kritiker sprechen von einem "Dammbruch"; dpa

Umstrittene Speicherung von Daten: Kritiker sprechen von einem "Dammbruch".

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Mehrere Richter betonten, dass aus ihrer Sicht "die Frage nach den Grenzen der Speicherung nicht beantwortet" sei. In dem Gesetz wurden die Telekommunikationsfirmen verpflichtet, die Daten von Telefon- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Deren Abruf durch die Sicherheitsbehörden ist unter bestimmten Umständen gestattet.

Das Gericht hatte aus knapp 35.000 Beschwerden von Bürgern und Politikern 65 ausgewählt, um exemplarisch zu prüfen, ob diese Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im März 2008 hatte das Gericht Teile des Gesetzes bereits per einstweiliger Anordnung gestoppt. Ein Urteil wird nun für Anfang 2010 erwartet.

Während die Kläger in dem Gesetz einen "Dammbruch" zu Lasten des Datenschutzes sehen, verteidigte die Bundesregierung die Regelungen.

Das Gesetz diene "nicht der flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung", sondern dem legitimen Zweck, Straftaten effektiv zu verhindern, sagte der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Christoph Möllers.

Die Behörden hätten zudem bislang "keinen exzessiven Gebrauch" von den Daten gemacht. Möllers musste in Karlsruhe ein Gesetz verteidigen, das die Bundesregierung spaltet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die qua Amt das Gesetz eigentlich verteidigen müsste, reiste nicht an. Sie hatte zu Oppositionszeiten Beschwerde dagegen eingereicht.

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