Es ist eines ihrer dringendsten Anliegen, seit Beginn ihrer Amtszeit. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche effektiver bekämpfen und dafür sorgen, dass Ermittler Missbrauchstäter im Netz identifizieren können. Damit das gelingt, so Faeser, müssten für kurze Zeit IP-Adressen und dahinterliegende Ports gespeichert werden dürfen, die Rückschlüsse darauf geben, wer auf einschlägige Seiten zugegriffen hat. Hier aber liegt die Ministerin mit den Koalitionspartnern über Kreuz. Grüne und FDP lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab - sie ist verboten. Faeser wiederum argumentiert, Datenschutzbedenken dürften nicht schwerer wiegen als Gewalt gegen Minderjährige.
Am Dienstag werden sich in dieser Sache die Blicke nach Luxemburg richten. Dort entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob das deutsche Modell der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Fachleute gehen davon aus, dass zumindest große Einschränkungen verfügt werden. Allerdings könnte die Entscheidung auch Spielräume für eine nationale Regelung lassen - also auch der Bundesinnenministerin gegenüber ihren Koalitionspartnern.
Es sei nicht hinzunehmen, sagte Faeser zuletzt immer wieder, dass Ermittlerinnen und Ermittler bei schwersten Straftaten wie sexualisierter Gewalt nicht vorankämen, weil sie die Spuren von Missbrauchstätern im Netz nicht verfolgen könnten. Auch bei Hetze im Netz, Cyberstraftaten, Terrorismus und organisierter Kriminalität kämen zahllose Täter deshalb ungestraft davon, beklagen Sicherheitsbehörden.
Im Koalitionsvertrag fehlt eine klare Haltung zur Vorratsdatenspeicherung
Die Befürchtung, persönliche Daten könnten von Behörden massenhaft ausgespäht werden, halten Faeser und das Bundeskriminalamt für unbegründet. Auch um die Anlegung individueller Täterprofile gehe es nicht, so wird versichert. Nötig sei nur die Speicherung technischer Daten durch Anbieterfirmen für wenige Tage, damit Ermittler sie zurückverfolgen können - nicht anlasslos, sondern eben bei Anlass: einer schweren Straftat.
Sollte das Urteil aus Luxemburg Spielraum lassen, dürfte die Innenministerin mit Grünen und FDP einen Kompromiss suchen. Denn der Koalitionsvertrag bleibt hier eher vage. Dort heißt es, die Regierung werde "die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können". Warum also nicht konkrete Anlässe genauer definieren und auf sexualisierte Gewalt ausweiten?, meint Faeser. Grüne und FDP legen die Formulierung entschieden anders aus. Ihnen widerstrebt vor allem, dass Daten aller Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden könnten, nicht nur die mutmaßlicher Straftäter. Einen Kompromiss macht das schwierig.
Bundesjustizminister Marco Buschmann antwortete auf Faesers jüngste Äußerungen gereizt auf Twitter: "Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endgültig abzuschaffen. Das gilt." Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, sagte der Süddeutschen Zeitung, dieses Instrument sei ein "Irrweg" und eine "alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellende Massenüberwachung". Die Grünen sähen "weder rechtlichen noch politischen Spielraum für eine Neuauflage".
"Quick Freeze" ist eine Methode, die auch die FDP gutheißen würde
Schon 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung gekippt, die auf Basis einer EU-Richtlinie eingeführt worden war. 2015 setzte die große Koalition eine neue Regelung durch, diesmal mit deutlich kürzeren Speicherfristen. Der EuGH aber stellte ein Jahr später klar: Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte auf den Schutz des Privatlebens und privater Daten sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. In Deutschland aber blieb sie.
Ein Münchener Internetprovider klagte schließlich gegen seine Speicherpflichten - und gewann 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Auch die Telekom klagt seither. Die Bundesregierung setzte die Regelung daraufhin aus. Jetzt entscheidet Luxemburg. Dort wird am Dienstag nicht nur über die deutsche, sondern auch über die französische Regelung geurteilt. Im April hatte der EuGH bereits in einem Fall aus Irland entschieden: keine anlasslose Massenspeicherung. Damals erklärten die Richter aber auch, die "gezielte" Speicherung von Daten an Kriminalitätshotspots oder sensiblen Orten wie Flughäfen könne zulässig sein. Zuvor hatte der EuGH schon zeitlich begrenzte Datenspeicherungen zur Bewahrung der "nationalen Sicherheit" erlaubt. Einige EU-Staaten wollen als Legitimationsgrundlage auch unbedingt schwere Straftaten genannt wissen und sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, so wie Faeser - bisher erfolglos.
Der EuGH erleichterte aber zugleich eine Methode, die auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gutheißen würde: "Quick Freeze". Sein Ministerium arbeitet bereits an einem Gesetz zu diesem Instrument. Es soll ermöglichen, Standortdaten oder IP-Adressen einzelner Nutzer gewissermaßen schockzufrosten, sobald ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt.
Umstritten ist, wie viel Erkenntnisgewinn die Speicherung von IP-Adressen tatsächlich bringt. Im Januar erkundigte sich die Unionsfraktion im Bundestag, wie viele Fälle von Kinderpornografie nicht weiterverfolgt werden können, weil Ermittlern Verbindungsdaten fehlten. Antwort der Bundesregierung: Von 62 300 Hinweisen auf strafrechtlich relevante Vorgänge im vergangenen Jahr sei das 2150 mal der Fall gewesen - das entspricht 3,5 Prozent. Der niedrigste Anteil seit Jahren.