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Vorratsdatenspeicherung:EU will strengere Regeln beim Datenschutz

Künftig sollen in der EU weniger Telefon- und Internetdaten gespeichert werden und nicht mehr so viele Behörden zugriffsberechtigt sein. Die Kommission will die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überarbeiten und einheitliche Regeln durchsetzen. In Deutschland streitet die Koalition weiter darüber, ob Daten ohne konkreten Verdacht gespeichert werden sollen.

Heribert Prantl

Die EU-Kommission will die Richtlinie zur Speicherung aller Telefon- und Internetdaten grundlegend überarbeiten: In einem Erfahrungsbericht kündigt sie peniblere Vorschriften zum Datenschutz an. Gleichwohl droht sie der Bundesregierung mit Zwangsgeld, wenn diese nicht umgehend ein neues Gesetz auf Basis der alten Richtlinie von 2006 beschließt.

Der lange erwartete, seit sieben Monaten fällige Evaluierungsbericht der EU soll am Montag in Brüssel vorgestellt werden. Er verteidigt zwar die anlasslose Speicherung sämtlicher Telekommunikations- und Internetdaten als "notwendig" für die Abwehr und Bekämpfung von Straftaten. Der Bericht räumt aber zugleich schwere Mängel ein - sowohl in der Richtlinie selbst als auch bei ihrer Umsetzung ins Recht der Mitgliedsländer. Es herrsche Durcheinander; eine europäische Harmonisierung sei nicht erreicht worden.

Die EU plant daher offenbar kürzere und einheitliche Speicherfristen - bisher liegen sie zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Sie könnten künftig einheitlich bei drei Monaten liegen. Zudem sollen wohl nicht mehr so viele Daten wie bisher gespeichert werden und nicht mehr so viele Behörden zugriffsberechtigt sein. Die Vorratsdatenspeicherung soll offenbar stärker als bisher daraufhin überprüft werden, ob sie mit den Grundrechten kollidiert.

FDP will keine verdachtsunabhängige Speicherung

Die Brüsseler Direktiven und Pläne werden den schwelenden Streit in der deutschen Regierung neu befeuern: Die Union verlangt seit Monaten, ein neues Gesetz zu verabschieden, das die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten vorschreibt, ohne dass irgendein Verdacht vorliegt.

Die FDP will eine solche Speicherung der Daten nicht zulassen, auch nicht unter strengen Auflagen. Stattdessen plädiert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren: Die Daten bestimmter, vage verdächtiger Personen sollen eingefroren und dann von einem Richter zur weiteren Verwendung aufgetaut werden können. Vorbild für dieses Verfahren ist Kanada, das in seinem Gesetz zu "Ermittlungsbefugnissen für das 21. Jahrhundert" die Vorratsdatenspeicherung auf diese Weise vermeidet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vor einem Jahr nicht die Europäische Union kritisieren wollen; es bewertete daher nicht die EU-Richtlinie, sondern nur die deutschen Ausführungsgesetze dazu, und monierte, dass die Speicherung aller Daten "die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jedes Bürgers" ermögliche. Seit diesem Urteil wird in der schwarz-gelben Regierungskoalition über die Details eines neuen Gesetzes gestritten, für das die Karlsruher Richter genaue Vorgaben gemacht haben.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will nun die angekündigte Reform der EU-Richtlinie abwarten, die Basis für das deutsche Gesetz ist. Sie erklärte: "Es wäre aberwitzig, wenn jetzt auf die Durchsetzung der bisherigen EU-Richtlinie gedrungen würde, die ohnehin überarbeitet werden muss." Angeblich droht die Kommission aber Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren, wenn das neue Gesetz nicht umgehend verabschiedet wird. Auch eine umzuarbeitende Richtlinie sei eine gültige Richtlinie.

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SZ vom 18.04.2011/olkl
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