Vorratsdatenspeicherung:Berlin rechtfertigt sich vor Brüssel

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre umstrittene Haltung zur Vorratsdatenspeicherung in einem Brief an die EU-Kommission verteidigt: Die EU-Richtlinie sei "teilweise" umgesetzt worden. Zudem habe sich die Kommission selbst kritisch zu datenschutzrechtlichen Mängeln der Vorgabe geäußert.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich einem Zeitungsbericht zufolge gegenüber der EU-Kommission für ihr Verhalten bei der Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt. In einem vom Bundesjustizministerium verfassten Schreiben vom 23. Dezember hebe Berlin hervor, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei zumindest "teilweise" umgesetzt worden, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Leutheusser-Schnarrenberger warnt in NPD-Debatte vor 'Desaster'

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung in einem Schreiben an die EU-Kommission verteidigt.

(Foto: dapd)

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung sei der vom Ministerium in die Diskussion gebrachte Vorschlag, die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern zu lassen. Die Bundesregierung gehe "alsbald" von einem Kabinetts- und Parlamentsbeschluss zu diesem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren aus, heißt es weiter.

In ihrem Schreiben verweist die Bundesregierung dem Bericht zufolge auch auf die kritischen Äußerungen der Kommission selbst zu den datenschutzrechtlichen Mängeln der Richtlinie. Zudem hätten die anderen Mitgliedsstaaten die Richtlinie teilweise erheblich unterschiedlich umgesetzt. Und auch der Europäische Datenschutzbeauftragte habe von der Kommission gefordert, weniger einschneidende Alternativen zu prüfen.

Trotz Rechtfertigung: EU-Klage droht

Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Bundesregierung die Frist für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hat verstreichen lassen. Eine Verurteilung könnte eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen. Eine Neuregelung scheitert bislang an den Differenzen zwischen Union und FDP. Leutheusser-Schnarrenberger will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen. Das geht Unionspolitikern nicht weit genug.

Der FAZ zufolge reichen die Zusicherungen gegenüber der EU-Kommission nach Angaben aus Regierungskreisen nicht, um ein Verfahren gegen Deutschland abzuwenden. Dafür sei das Quick-Freeze-Verfahren nicht weitgehend genug.

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