Süddeutsche Zeitung

Vor Gericht:Zapfenstreit

Immer wieder beschäftigen Bäume die Gerichte, weil Pollen oder Laub die Nachbarn stören.

Von Wolfgang Janisch

Der Mensch hat eigentlich ein sehr zugewandtes Verhältnis zum Baum, davon zeugt die Literaturgeschichte. Ob Konfuzius oder Luther, ob Goethe, Hesse, Kästner, jeder hat mal was Nettes über den Baum gesagt. Ganz anders sieht es in der Rechtsprechung aus.

Der Baum kommt dort fast nur als Störenfried vor. 1987 zog ein Grundstückseigner wegen dreier Pappeln bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt, er wollte kein Laub auf seinem scharf getrimmten Rasen. 1995 saß der Bundesgerichtshof über Wollläuse zu Gericht, die von einer saarländischen Lärche aus die angrenzenden Kiefern attackierten. 2003 wiederum waren überhängende Kiefern die Übeltäter, die den Nachbarn mit ihren Nadeln und Zapfen zur Schließung des Gartenteichs zwangen. Viele hässliche Worte wurden über die schönen Bäume gesagt.

An diesem Freitag hat der BGH über drei gesunde Birken verhandelt. Sie stehen im baden-württembergischen Heimsheim, 18 Meter hoch. Der Eigentümer will sie als Lebensraum für Vögel und Insekten erhalten. Sein Nachbar dagegen will sie fällen lassen oder fordert zumindest Geld für monatelanges Fegen - fast 1400 Euro im Jahr. Und das Landgericht Karlsruhe hatte vergangenes Jahr entschieden: Die Birken müssen weg.

Birken können nerven, das räumen auch Baumfreunde ein. Im Frühjahr fliegen die Pollen, im Sommer fallen die Samen und im Herbst die Blätter. "Birken sind in dieser Hinsicht wohl schon ziemlich lästig", fasste die BGH-Senatsvorsitzende Christina Stresemann zusammen. Andererseits standen die gut 40 Jahre alten Birken schon, bevor der Nachbar sein Haus baute. "Die Bäume waren zuerst da", sagte Anwalt Matthias Siegmann. Zudem müssen sie sich nichts nachsagen lassen, juristisch gesehen. Der Grenzabstand von zwei Metern ist eingehalten, der Bebauungsplan unterstützt Birkenbepflanzung, auf der Liste heimischer Gehölze steht sie ebenfalls. Kann man also einen ganz legalen Baum wegklagen, weil er das tut, was Bäume tun - Samen produzieren und Blätter abwerfen?

Rechtlich spielentscheidend ist hier die Frage, ob man den Birkenbesitzer als "Störer" für Pollenflug und Laubabwurf verantwortlich machen kann - oder ob das ein "Naturereignis" ist, dem man sich nun mal aussetzt, wenn man dort wohnen möchte, wo noch Bäume wachsen. Das OLG Frankfurt schrieb im erwähnten Pappel-Urteil süffisant, der "Zuflug von Laub, Samen und Zweigen" sei die Kehrseite des angenehmen Dorflebens. Jedenfalls hat der BGH schon 1995 zum Thema Wollläuse festgehalten, dass der Baumbesitzer nicht für solche Misshelligkeiten haftbar gemacht werden könne, solange er sein Gelände "ordnungsgemäß" bewirtschafte. Nicht einmal den Schädlingsbefall lastete das Gericht ihm an.

Es sieht also ganz gut aus für die drei Birken in Baden-Württemberg. Genau wird man das allerdings erst nach der Urteilsverkündung am 20. September wissen. Sollte der Baumabwurf dereinst doch noch extreme Formen annehmen, würde der BGH aber einschreiten, beteuerte die Vorsitzende: "Wenn man nicht mehr aus der Tür kommt, würden wir schon helfen."

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Quelle:
SZ vom 06.07.2019
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