Vor ESM-Urteil:Verfassungsgericht stellt Gauweilers Eilantrag zurück

Niederlage für Peter Gauweiler: Das Bundesverfassungsgericht hat den neuen Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten gegen das EZB-Anleihen-Kaufprogramm abgelehnt. Damit wird das Gericht wie geplant am Mittwoch sein Urteil zu den Eilanträgen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM verkünden. Der Euro-Kurs reagierte sofort.

Das Bundesverfassungsgericht hat den neuen Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen das EZB-Anleihen-Kaufprogramm zunächst zurückgestellt. Damit wird das Gericht nach eigenen Angaben wie geplant am Mittwoch sein Urteil zu den Eilanträgen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM verkünden.

"Der auf den 12. September ... anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung bleibt aufrechterhalten", erklärte das Gericht nun.

Gauweilers am 7. September eingegangener Antrag sei darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange nicht der EZB-Rat seinen Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen aufgehoben und die Wiederholung eines solchen Beschlusses verbindlich ausgeschlossen habe. Das Gericht hatte am Montagnachmittag eigens über den Antrag Gauweilers beraten.

Die Finanzwelt reagierte auf die Nachrichten aus Karlsruhe prompt: Der Eurokurs verbesserte sich nach Bekanntgabe dieser Entscheidung deutlich. Er stieg zeitweise spürbar auf über 1,28 Dollar an.

Das Gesetz für den ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen; dies wurde aber wegen mehrerer Eilklagen verschoben.

Gauweiler hatte nach der Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), unter bestimmten Bedingungen Anleihen von Euro-Krisenländern in unbegrenztem Umfange zu kaufen, beantragt, die Ratifikation des ESM-Vertrages so lange zu untersagen, bis der Rat der EZB seine Entscheidung über den Anleihenankauf revidiert.

Gauweiler spricht von Aushöhlung des deutschen Wahlrechts

Gauweiler, der auch zu den Klägern gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM gehört, warnte vor der heutigen Entscheidung, dass der geplante Rettungsschirm ESM unkalkulierbare Risiken für den deutschen Staatshaushalt mit sich bringe.

"Wenn einzelne Staaten im Euroraum als Zahler für die Haftung ausfallen würden, könnte Deutschland stärker in Anspruch genommen werden, ohne dass der Bundestag damit die letzte Entscheidung hätte", sagte der Christsoziale der Passauer Neuen Presse. "Ein solcher Vertrag höhlt also auch das deutsche Wahlrecht aus. Die Wähler dürfen zwar wählen, doch die Gewählten haben nichts zu sagen", sagte der Jurist und beklagte, dass "das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt wird".

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