Vor der Bundestagswahl:Diese Gesetze will die Regierung noch durchbringen

Kabinettssitzung

Fröhlich letzte Gesetze auf den Weg bringen: Andrea Nahles (von links), Sigmar Gabriel und Angela Merkel im Kanzleramt.

(Foto: dpa)
  • Es bleibt nicht mehr viel Zeit bis zur Sommerpause und der Bundestagswahl. Für viele Projekte der großen Koalition ist daher heute die letzte Chance.
  • Die Bundesregierung versucht deshalb, noch einige Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.
  • Mit dabei: Ein Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten, ein Entwurf zur Rentenangleichung in Ost und West sowie Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente.

Bis zur Sommerpause und zur Bundestagswahl bleibt nicht mehr viel Zeit. An diesem Mittwoch ist der letzte Termin, an dem die Bundesregierung ganz regulär noch Gesetze auf den Weg bringen kann, unter Wahrung aller Fristen. Für Notfälle gibt es zwar noch Eilverfahren und Sondersitzungen, aber Regelungen wie die Rentenreform oder die Verarbeitung von Fluggastdaten müssen jetzt angeschoben werden.

Gleich zu Beginn der Kabinettssitzung hat die Bundesregierung sich auf einen Entwurf zur Rentenreform von Arbeitsministerin Andrea Nahles geeinigt. Danach sollen zum einen die Ostrenten von Juli 2018 an bis zum Jahr 2025 in sieben Schritten angehoben werden. Im Gegenzug soll die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten gesenkt werden. Das bedeutet, dass künftige Rentnergenerationen im Osten auf die Höherbewertung ihrer Renten verzichten müssen.

Zum anderen sollen Arbeitsunfähige, die vom 1. Januar 2018 an neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen, bis zu sieben Prozent mehr erhalten. Derzeit werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit soll für künftige Erwerbsminderungsrentner bis 2024 stufenweise um drei Jahre auf 65 Jahre verlängert werden. Insgesamt rechnet Nahles bis 2030 mit Mehrausgaben von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Den Angaben zufolge kommen jedes Jahr etwa 170 000 Menschen nach Unfällen, körperlichen oder seelischen Problemen neu in die Erwerbsminderungsrente.

Beschlossen wurde auch ein Gesetzesentwurf des Innenministeriums zur Speicherung von Fluggastdaten. Als Mittel zur Terrorbekämpfung sollen auch in Deutschland vom kommenden Jahr an Daten von Flugreisenden - etwa Namen, Kreditkartennummern oder Essenswünsche - gespeichert werden. Fluggesellschaften werden verpflichtet, den 28 EU-Staaten ihre Passagier-Datensätze zu überlassen. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen. Mit dem Entwurf soll eine EU-Richtlinie aus dem Frühjahr 2016 umgesetzt werden.

"Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt", sagte Innenminister Thomas de Maizière. Der CDU-Politiker nannte die Fluggastdatenspeicherung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa.

Ebenfalls beschlossen wurde ein Gesetzesentwurf, der die Besteuerung von Auto- und Erdgas reformieren soll. Bislang wurden die beiden alternativen Treibstoffe steuerlich subventioniert. Für Erdgas soll die staatliche Förderung noch bis 2024 weitergeführt und erst danach innerhalb von zwei Jahren eingestellt werden. Die Förderung von Autogas hingegen soll bereits im nächsten Jahr auslaufen.

Mit einem anderen Gesetzesentwurf reagiert die Bundesregierung auf eine Klage der EU-Kommission. Die hatte Deutschland im November vor dem Europäischen Gerichtshof, wegen anhaltend hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt. Als Ursache für die Nitratbelastung gelten der übermäßige Einsatz von Gülle und stickstoffhaltigem Dünger in der Landwirtschaft. Der Entwurf sieht daher Obergrenzen für die Stickstoffdüngung in Gebieten mit kritischen Werten und einen besseren Gewässerschutz vor. "Das Prinzip heißt: Nährstoff an die Pflanze, Überdüngung und Wasserbelastung vermeiden", sagte Bundesagrarminister Christian Schmidt.

Die geplante Begrenzung der Parlamentsrechte bei Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr ist hingegen gescheitert. Die Reform sollte das Zustimmungsverfahren zu Auslandseinsätzen im Bundestag vereinfachen und beschleunigen. Der Gesetzesentwurf sah unter anderem vor, dass der Bundestag reinen Ausbildungsmissionen und humanitären Hilfseinsätzen nicht mehr zustimmen muss.

Teile der CDU/CSU-Fraktion distanzierten sich jedoch nun von dem ursprünglich gemeinsam mit der SPD erarbeiteten Entwurf. "Wir wollten eine größere Flexibilität für gemeinsame Einsätze der Bundeswehr mit unseren Bündnispartnern im Ausland", sagte eine Fraktionssprecherin. "Das haben wir nicht erreicht." Bei der SPD löste die Kehrtwende Unverständnis aus.

Weitere Themen in der heutigen Kabinettssitzung sind unter anderem ein Entwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie ein gemeinsames Konzept des Innenministeriums und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur "Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung".

Sind die Gesetzentwürfe vom Kabinett beschlossen, reicht die Bundesregierung ihre Entwürfe zunächst an den Bundesrat weiter. Die Länder haben dann sechs Wochen Zeit, um darüber zu beraten. Nachdem der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben hat, gehen sie zurück an die Bundesregierung, die in einer zweiten Kabinettssitzung noch einmal Stellung bezieht und das Gesetz schließlich in den Bundestag einbringt. Nur der Bundestag kann die Gesetze am Ende verabschieden.

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