Süddeutsche Zeitung

Von der Leyen:Was ihr Job verlangt

Zu Recht mischt sich EU-Kommissions-Chefin von der Leyen in den Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof ein. Sie warnt Deutschland vor einem Vertragsverletzungsverfahren. Nun aber müssen auch Taten folgen.

Von Matthias Kolb

Elf Sätze umfasst Ursula von der Leyens Erklärung. Dass die Worte der EU-Kommissionschefin außer in den Amtssprachen Französisch und Englisch auch auf Deutsch verbreitet wurden, zeigt, wer Adressat ist. Mit "Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst" reagiert von der Leyen auf das Bundesverfassungsgericht, das sich in seinem Urteil zum Anleihekauf der Europäischen Zentralbank über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinweggesetzt hat.

Dieser EuGH sitzt in Luxemburg, wo die CDU-Politikerin im Januar ihren Amtseid abgelegt und versprochen hat, "die Verträge und die Charta der Grundrechte der EU zu achten und ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit im allgemeinen Interesse der Union auszuüben". Daher ist die Aussage, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen, keine Drohung. Von der Leyen macht ihren Job.

Das heißt: Sie behandelt Berlin wie alle anderen. Es geht um ihre Autorität. Zudem warnt sie Polen und Ungarn, wo der Rechtsstaat ausgehöhlt wird und das Urteil aus Karlsruhe als Vorwand dienen könnte, davor, den EuGH zu ignorieren. Dass die Kommission dies nicht akzeptiert, sollte von der Leyen oft sagen. Noch besser sind Taten: Klagen beim EuGH samt Strafzahlungen, sobald klar ist, dass ein Mitglied Recht bricht.

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Quelle:
SZ vom 12.05.2020
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