Demokratie„Der Vorwurf der Volksverhetzung trifft nicht nur Rechtsextreme“

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Volksverhetzern das passive Wahlrecht zu entziehen? Anwältin Gül Pinar hält das für „verfassungsrechtlich bedenklich“.
Volksverhetzern das passive Wahlrecht zu entziehen? Anwältin Gül Pinar hält das für „verfassungsrechtlich bedenklich“. (Foto: Inga Sommer)

Das Justizministerium will verurteilte Volksverhetzer von Wahlen ausschließen. Ein Gespräch mit der Strafverteidigerin Gül Pinar, die den Plan im Namen des Deutschen Anwaltvereins kritisiert.

Interview von Ronen Steinke, Berlin

Zum „Schutz der Demokratie“ möchte das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) es den Strafgerichten künftig ermöglichen, dass sie Volksverhetzern das passive Wahlrecht entziehen. Das heißt, wenn jemand wegen dieses Delikts zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird, soll eine Beschränkung dieses Bürgerrechts für bis zu fünf Jahre folgen. Kritik gegen dieses Gesetzesvorhaben kommt vom Deutschen Anwaltverein. Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar ist Mitglied in dessen Ausschuss für Strafrecht.

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