Süddeutsche Zeitung

Volksverhetzung:Neonazi-Band "Landser" verurteilt

Erstmals hat ein deutsches Gericht rechtsextreme Musiker der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Von den "selbst ernannten Terroristen mit E-Gitarre" sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen, erklärten die Richter.

Der Texter der Band muss als Rädelsführer drei Jahre und vier Monate in Haft. Der Bassist und der Schlagzeuger erhielten Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten und müssen jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Einrichtung leisten, die sich um Belange jüdischer Bürger kümmert.

Die Richter sahen den Vorwurf der Volksverhetzung und Verbreitung von Nazipropaganda als erwiesen an. Die inzwischen zerschlagene Kultband der Neonaziszene habe mit ihrer aufpeitschenden Musik zu Hass und Häme gegenüber Ausländern und Andersdenkenden angestachelt, hieß es im Urteil. Als "selbst ernannte Terroristen mit E-Gitarre" sei von den Angeklagten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen.

Die Männer seien mitverantwortlich für rechtsradikale Gewalttaten. Sie hatten eine herausragende Position in der rechtsradikalen Musikszene, befanden die Richter nach sechsmonatigem Prozess.

Die drei Musiker im Alter von 28 bis 38 Jahren hatten nach Ansicht des Gerichts auf ihren im Ausland produzierten und konspirativ verbreiteten CDs Ausländer vieler Nationen in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und ihnen das Lebensrecht abgesprochen. In ihrem selbst ernannten politischen Kampf hätten sie die Nazizeit verherrlicht, deutsche Abgeordnete übel beschimpft, den Papst und Glaubensgemeinschaften verächtlich gemacht. Die Band trat nur einmal öffentlich auf.

Bundesanwalt: Richtungsweisendes Urteil

Das Herz der Band war der 38-jährige Texter, hieß es im Urteil. Er habe auf die Jugend einwirken und Hass schüren wollen. Die beiden Mitangeklagten haben sich nach Ansicht des Gerichts losgesagt. Strafmildernd werteten die Richter, dass sie mit Feindseligkeiten aus der rechten Szene zu rechnen hätten. Die Angeklagten hatten vor Gericht geschwiegen. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Bundesanwalt Joachim Lampe nannte das Urteil richtungsweisend. Erstmals sei eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. Das gebe der Kriminalpolizei in Zukunft bessere Möglichkeiten des Zugriffs und der Aufklärung rechtsextremistischer Straftaten. Auch Richter Wolfgang Weißbrodt bezeichnete den Prozess als Novum.

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