Volksverhetzung:Horst Mahler zu sechs Jahren Haft verurteilt

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Das Münchner Landgericht verurteilt den Rechtsextremisten Horst Mahler - der frühere RAF-Terrorist will nun vor das Verfassungsgericht ziehen.

Der Rechtsextremist und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist vom Landgericht München am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Früher Linksextremist, heute Neonazi: Horst Mahler (Foto: Foto: Reuters)

Mahler hatte im November 2007 Selbstanzeige erstattet wegen der Verbreitung des vom Verfassungsschutz verbotenen Buches des Holocaust-Leugners Germar Rudolf "Vorlesungen über den Holocaust".

In dem Buch wird unter anderem der systematische Massenmord an Juden während der NS-Herrschaft in Deutschland geleugnet. Darüber hinaus verteilte Mahler laut Staatsanwaltschaft CD-ROMs mit einer Rede, in der er selbst den Holocaust als die "folgenreichste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet.

Mahlers Verteidigung hatte keine Strafmaßforderung bekannt gegeben. Sie will das Verfahren dem Verfassungsgericht vorlegen, um prüfen zu lassen, ob der Volksverhetzungsparagraf des Strafgesetzbuches, auf den sich die Anklage stützt, verfassungsgemäß ist.

Zuvor war bekannt geworden, dass Mahlers Lebensgefährtin und frühere Strafverteidigerin von Holocaust-Leugner Ernst Zündel erneut die Justiz beschäftigt.

Wie das Landgericht Mannheim mitteilte, verhandelt es am 18. März ein weiteres Mal gegen die Juristin. Dabei geht es allerdings nur um das Strafmaß einer früheren Verurteilung.

Judenhass im Gerichtssaal

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2008 (Az. 3 StR 203/08). Die Richter in Karlsruhe hatten damals zwar eine Verurteilung der Frau wegen Volksverhetzung im Wesentlichen bestätigt, jedoch den Schuldspruch wegen juristischer Fehler korrigiert.

Damit muss das Landgericht Mannheim erneut über die Höhe der - derzeit noch auf dreieinhalb Jahre Haft festgesetzten - Strafe befinden.

Die rechtsextreme Anwältin hatte in dem Prozess gegen Zündel ihrerseits den Völkermord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet. Ein fünfjähriges Berufsverbot erklärte der BGH für rechtskräftig.

Die Juristin hatte den Zündel-Prozess wie auch ein anderes Strafverfahren für antijüdische Hetze missbraucht. Außerdem hat sie laut Urteil versucht, die Verhandlung mit beleidigenden, volksverhetzenden Reden sowie durch zahllose Anträge zu verschleppen.

Als sie nach dem Mannheimer Urteilsspruch im Januar 2008 noch im Gerichtssaal verhaftet wurde, drehte sie sich zum Publikum und zeigte den Hitlergruß. Zündel war im Februar 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, der Höchststrafe für Volksverhetzung.

© dpa/ddp-bay/odg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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