Volksverhetzung:Gift und Gegengift

Warum Pegida-Gründer Bachmann ins Gefängnis gehört. Er ist ein Hassprediger.

Von Heribert Prantl

Dieser Strafparagraf ist kein bloßer Anstandsparagraf, kein Larifari-und Pipifax-Paragraf. Er straft nicht einfach Verirrungen der Meinungsfreiheit, er greift nicht schon dann zu, wenn sich einer in der Hitze des Gefechts vergaloppiert hat. Dieser Paragraf straft die unverschämte Verletzung der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundnorm. Die Sanktionierung der Volksverhetzung ist die strafrechtliche Seite des ersten Grundgesetzartikels: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Wer darauf so herumtrampelt wie der Pegida-Gründer Lutz Bachmann, ist ein Hassprediger und ein Gewalttäter - weil er mit verbaler Gewalt der körperlichen Gewalt gegen Flüchtlinge den Boden bereitet. Solche Volksverhetzung ist nicht einfach nur Entgleisung; sie ist ein gemeiner und tückischer Angriff auf den Kern des Menschseins. Das ist der Grund, warum Nachsicht hier nicht angebracht ist; schon gar nicht dann, wenn es, wie bei Bachmann, schon eine ganze Latte von Vor- und Bewährungsstrafen gibt.

Die Staatsanwaltschaft hat daher gegen die Verurteilung von Bachmann zu einer bloßen, wenn auch saftigen Geldstrafe Rechtsmittel eingelegt. Sie will, dass eine Haftstrafe ausgesprochen wird. Das ist richtig und notwendig; das ist das Gegengift gegen den Hass. Die Menschenwürde ist notleidend geworden, weil es zu viele Bachmänner gibt. Sie braucht wirksame Nothilfe, auch durch die Gerichte.

© SZ vom 06.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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