Volksinitiative zur Todesstrafe in der Schweiz:Abgründe der Demokratie

Eine kleine Gruppe von Privatpersonen will in der Schweiz die Todesstrafe wieder einführen - und plötzlich steht mitten in Europa ein Menschenrecht zur Disposition. Die Hintergründe der abgesagten Volksinitiative.

Sarina Pfauth

Es geht in diesem Fall um ein grundlegendes Menschenrecht und um die Frage, wie mächtig die Stimme des Volkes sein darf. Eine kleine Gruppe in der Schweiz hatte eine Volksinitiative gestartet, also eine Unterschriftensammlung mit dem Ziel einer Verfassungsänderung - mit dem Anliegen, bei Mord in Zusammenhang mit schweren sexuellen Misshandlungen die Todesstrafe wieder einzuführen.

Volksinitiative zur Todesstrafe in der Schweiz: Im Bild: Ein Häftling im Todestrakt eines US-amerikanischen Gefängnisses.

Im Bild: Ein Häftling im Todestrakt eines US-amerikanischen Gefängnisses.

(Foto: AP)

Die Begründung schreiben die Initiatoren auf ihrer Internetseite: "Die Initiative war das einzige, was wir rechtlich machen konnten, um uns Gehör zu verschaffen". Unbegründet ziehe sich ein nicht näher erläutertes Verfahren seit eineinhalb Jahren hin - "bis jetzt ohne Ergebnis". Ihr Hauptziel sei deshalb gewesen, "die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen".

Die Initatoren haben, so schreiben sie auf ihrer Webseite, den Eindruck, der "heutige Rechtsstaat ist total auf der Seite des Täters". Gegen einen grundlegenden Pfeiler dieses Rechtsstaats wollten sie nun vorgehen: Die am 4. August eingereichte Volksinitiative war am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden, nun hätten die Initiatoren 18 Monate Zeit gehabt, um 100.000 Unterschriften zu sammeln, die dann eine Volksabstimmung erzwungen hätten. Doch nur einen Tag nach dem Start der Unterschriftensammlung hat die Gruppe ihr Vorhaben am Morgen wieder gestoppt.

Marcel Graf, Sprecher des Initiativkomitees, äußerte sich bislang nur zurückhaltend und schwammig zu der Gruppe und ihren Motiven. Recherchen von Schweizer Medien, unter anderem der Neuen Zürcher Zeitung und dem Tagesanzeiger ergaben, dass es sich bei den Initiatoren um sieben Familienangehörige einer ermordeten Frau handeln soll. Die Initiatoren selbst äußern sich öffentlich nicht dazu, sie wünschen den Lesern ihrer Webseite lediglich, dass ihnen "diese Hölle erspart" bleibe.

Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland rief die Nachricht, dass in einem demokratischen Rechtsstaat Unterschriften für die Todesstrafe gesammelt werden, Befremden bis Entsetzen hervor.

Man könnte nun, da die Initiative zurückgezogen ist, das Thema beiseite legen. Die kurze Geschichte der Volksinitiative zur Todesstrafe in der Schweiz offenbart jedoch ein tiefgehendes Problem der Schweizer Demokratie: Dass der Ruf um Aufmerksamkeit einer kleinen Gruppe dazu führt, dass in einem Land mitten in Europa ein grundlegendes Menschenrecht zur Disposition steht, zeigt, dass das sehr volksnahe politische System der Schweiz Schwächen hat. Wenn die Mehrheit von einer Sache zu überzeugen ist, dann sind Minderheiten und die Schwachen der Gesellschaft kaum geschützt.

Grundsätzlich verstößt die Todesstrafe gegen die Schweizer Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die von der Schweiz ratifiziert wurde. Doch die von Bürgern eingereichten Initiativtexte werden zunächst nur auf Formalia überprüft, nicht auf ihren Inhalt. Erst in der zweiten Stufe, nach der Unterschriftensammlung, wird ein Begehren inhaltlich geprüft - allerdings hätte auch diese Hürde für eine Volksinitiative für die Todesstrafe nicht das Ende bedeuten müssen.

Denn eine Initiative kann, sagte Jörg Künzli, Professor für Staatsrecht an der Universität Bern, nur dann nicht zugelassen werden, wenn sie gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstößt - was bei dem Begehren zur Todesstrafe wohl nicht der Fall wäre. Als eine Verletzung von zwingendem Völkerrecht zählen etwa das Verbot der Folter, des Genozids, der Sklaverei und der Abschiebung in ein Land, wo den Betroffenen Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Ethnie oder politischen Anschauung droht. Inwieweit das Verbot der Todesstrafe als zwingendes Völkerrecht zu betrachten ist, ist jedoch offen.

Neben Verletzungen des zwingenden Völkerrechts gelten bei Volksinitiativen nur formelle Bestimmungen als Ungültigkeitsgrund. Die Europäische Menschenrechtskonvention hingegen gibt keine Berechtigung für eine Ablehnung. Die eigene Verfassung des Landes ebensowenig - denn eine angenommene Volksinitiative, erklärt Künzli im Gespräch mit sueddeutsche.de, ist neues Verfassungsrecht, sie würde die alte Verfassungsbestimmung also einfach ändern.

Derzeit scheint eine Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz sehr unwahrscheinlich. Aber dennoch: Würde eine solche Volksinitiative zunächst zugelassen und dann vom Volk angenommen, würde die Verfassung der Schweiz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen. Was davon in einem Konfliktfall des internationalen Rechts schwerer wiegen würde, ist umstritten - "das konnte noch nicht ganz geklärt werden, weil es dafür bislang keine Anwendungsfälle gibt", erklärt Staatsrechtler Künzli.

Zumindest theoretisch scheint es demnach möglich, dass die Schweiz die Todesstrafe wieder in ihre Verfassung aufnehmen könnte. Um Konfliktfälle wie diesen gar nicht erst aufkommen zu lassen, forderte der Staats-und Verwaltungsrechtler Alain Griffel von der Uni Zürich in der Neuen Zürcher Zeitung kürzlich, die Ungültigkeitsgründe in der Verfassung um einen Verstoß gegen die EMRK und die Grundwerte der Verfassung zu ergänzen.

Außerdem wird verschiedentlich gefordert, die inhaltliche Zulässigkeit einer Volksinitiative schon vor Beginn der Unterschriftensammlung zu prüfen. Das würde ähnlich populistische Begehren zumindest erschweren.

Dass die Initiatoren ihre Unterschriftensammlung gestoppt haben, bedeutet indes noch lange nicht, dass sie ihre Meinung über die nötige Bestrafung der Täter geändert hätten: "Keine Frage, für uns wäre die Todesstrafe wie in der Initiative beschrieben die Lösung vieler Punkte", schreiben sie am Mittwoch auf ihrer Webseite. Eine genauere Erklärung zu den Beweggründen für den Abbruch ihrer Initiative will die Gruppe nicht abgeben - sie bittet auf der Webseite darum, von telefonischem Kontakt abzusehen und beantwortet auch eine Interviewanfrage von sueddeutsche.de per E-Mail bislang nicht.

Eine Botschaft an "den Täter" haben die Initiatoren jedoch auf ihrer Internetseite hinterlegt. Es ist nur ein einziger Satz: "We'll be back".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: