Süddeutsche Zeitung

Volksgruppe:Syriens Kurden machen sich selbständig

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Von Paul-Anton Krüger, Kairo

Die Kurden in Syrien haben am Donnerstag eine halbautonome Region im Norden des Landes ausgerufen. Mehr als 150 Delegierte aus den drei überwiegend von Kurden bewohnten Kantonen Afrîn, Kobanê und Cizîrê hatten zuvor in der Stadt Rumeilan darüber abgestimmt, unter ihnen Vertreter assyrischer und arabischer Parteien. Die Kantone werden de facto seit 2013 in regionaler Selbstverwaltung regiert, nachdem sich die Sicherheitskräfte des Regimes zurückgezogen hatten. Dominierende Kraft ist die Partei der Demokratischen Union (PYD) und ihre Miliz, die Volksverteidigungseinheiten (YPG).

Die Kurden kontrollieren einen zusammenhängenden Landstrich von 400 Kilometern entlang der Grenze zur Türkei. Er reicht vom Euphrat bis an die Grenze zum Irak. Bei Hasakah und Qamischli hält das Regime einige Enklaven; der weiter westlich gelegene Kanton Afrîn ist von den anderen Gebieten abgetrennt. Die Kurden verlangen eine Föderalisierung Syriens, was die Regierung wie auch die im Hohen Verhandlungskomitee versammelte Opposition ablehnen. Damaskus reagierte scharf; der Beschluss werde "keine rechtlichen, politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Auswirkungen" haben. YPG-Milizen lieferten sich am Mittwoch Gefechte mit Regierungseinheiten in Qamischli.

Moskau will die nicht anwesenden Kurden in Genf einbeziehen

Die US-Regierung, die im Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) die YPG mit Waffen und Luftangriffen unterstützt, erklärte, sie erkenne keine einseitigen Erklärungen von autonomen Gebieten in Syrien an; jede Neuordnung des Landes müsse bei den Friedensgesprächen in Genf beschlossen werden. Die Kurden sind dort bislang allerdings nicht mit einer eigenen Delegation vertreten; Russland verlangt, sie einzubeziehen, auch weil sie ein ambivalentes Verhältnis zu Assad haben. Die Erklärung dürfte ein Versuch sein, bei den laufenden Verhandlungen in Genf Gehör zu finden. Russland hatte sich offen gezeigt für eine Föderalisierung Syriens; auch die USA lehnen dies nicht grundsätzlich ab.

Die türkische Regierung teilte mit, sie verurteile alle einseitigen Schritte, neue Strukturen in Syrien auf ethnischer Grundlage zu schaffen. Allerdings hatten die Kurden bewusst neutral gehalten eine "Autonome Region Nordsyrien" deklariert und den von Ankara unterstützten Turkmenen Zusicherungen gemacht. Dennoch wird die Türkei kaum akzeptieren, dass an ihrer Grenze eine autonome Region nach dem Muster der Kurdengebiete im Irak entsteht, mit deren Führung sie gute Beziehungen pflegt. Denn Ankara betrachtet die PYD und die YPG als Ableger der als Terrorgruppe verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Die YPG-Milizen hatten bei Aleppo Vorstöße des Regimes genutzt, um Gebiete einzunehmen, die mit der Türkei verbündete Rebellen gehalten hatten. Die Türkei reagierte mit Artilleriefeuer über die Grenze hinweg. Arabische Stämme und Menschenrechtler warfen den Kurden schon früher ethnisch motivierte Vertreibungen vor. Als die Kurden im Oktober den Euphrat Richtung Afrîn überschritten, flog die türkische Luftwaffe Angriffe auf sie. Die Türkei betrachtet das Landstück nördlich von Aleppo als Pufferzone, um einen Zusammenschluss der Kurdengebiete zu verhindern. Trotz gegenteiliger Beteuerungen der Kurden fürchtet Ankara, dass daraus die Keimzelle eines unabhängigen Staates entsteht.

Allerdings hat inzwischen Russland moderne Luftabwehrsysteme in Syrien stationiert, die Luftangriffe äußerst riskant machen würden. Moskau will den angekündigten Abzug des Großteils seiner Truppen noch in dieser Woche abschließen; bislang ist nach US-Angaben aber nur eine geringe Zahl von Flugzeugen verlegt worden. Präsident Wladimir Putin sagte, er werde Assad weiter unterstützen. Auch könne Russland "binnen Stunden" seine Militärpräsenz in der Region wieder stärken - eine kaum verhohlene Drohung an die syrische Opposition. Assads Delegation in Genf weigert sich unterdessen, direkt mit der Opposition zu sprechen, und bezeichnete das Verhandlungskomitee als "terroristisch".

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SZ vom 18.03.2016
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