Völkerrechtler zu Katalonien:"Es gibt kein freies Recht zur Sezession"

Konflikt um Katalonien

Gegner der Unabhängigkeit Kataloniens demonstrieren in Barcelona mit spanischen Nationalflaggen.

(Foto: dpa)

In der UN-Charta wird ein Recht auf Selbstbestimmung zugestanden. Völkerrechtler Christoph Vedder erklärt, was das für die Katalanen bedeutet.

Interview von Barbara Galaktionow

Die katalanische Regionalregierung will offenbar schon bald die Unabhängigkeit von Spanien ausrufen. Sie sieht sich von der Zentralregierung in Madrid gegängelt und unterdrückt. Doch trifft das zu? Völkerrechts-Experte Christoph Vedder von der Universität Augsburg erläutert, warum das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Völker den Katalanen noch lange nicht das Recht gibt, sich abzuspalten - und unter welchen Umständen es relevant werden könnte.

SZ: In der spanischen Verfassung ist die Abspaltung einer Region nicht vorgesehen. Innerstaatlich betrachtet handeln die Separatisten also widerrechtlich.

Christoph Vedder: Das ist eindeutig, das muss man als Ausgangspunkt deutlich feststellen. Eine Abspaltung verstößt klar gegen die spanische Verfassung. Auch in der Bundesrepublik wäre eine Sezession, wie der völkerrechtliche Begriff heißt, nicht möglich, weil unsere Verfassung das nicht vorsieht.

Doch es gibt noch das sogenannte "Selbstbestimmungsrecht der Völker". Können sich die Katalanen darauf berufen?

Dieses Recht ist in der UN-Charta verankert und weltweit anerkannt. Doch haben die Katalanen deshalb ein Recht, sich von Spanien abzuseilen? Hier muss man nach den genauen Bedingungen schauen. Denn dem Selbstbestimmungsrecht der Völker steht immer das Recht eines Staates gegenüber, seine territoriale Integrität zu wahren. Das Völkerrecht sieht vor, dass es einen Ausgleich zwischen beidem gibt. Es gibt kein freies Recht zur Sezession, nur weil man es so möchte.

Unter welchen Bedingungen können sich Regionen oder Gruppierungen denn auf das Selbstbestimmungsrecht berufen?

Die erste und wichtigste Voraussetzung ist, dass es ein "Volk" gibt. Es ist oft schwierig festzustellen, was das überhaupt ist. Es hat im Rahmen des Völkerrechts Versuche gegeben, Volk zu definieren, sprachlich, religiös, kulturell, geschichtlich. Entscheidend ist jedoch die sogenannte Selbstidentifikation: Eine Gruppe muss sich selbst als ein eigenständiges Volk sehen. In unserem Fall heißt das, es müsste ein katalanisches Volk geben, das sich vom spanischen Mehrheitsvolk unterscheidet - und sich selbst als separates Volk begreift. Auf die Katalanen scheint das zuzutreffen. Was aber ist mit den nicht-katalanischen Spaniern in Katalonien?

Spielt es eine Rolle, wenn sich eine Mehrheit des Volkes für die Abspaltung ausspricht (was allerdings in Katalonien nicht einmal der Fall war)?

Hier muss man klar sagen: Selbstbestimmungsrecht heißt nicht, dass der Wille eines Volkes entscheidet. Unsere westlichen Demokratien beruhen gleichberechtigt auf Demokratie plus Rechtsstaatlichkeit. Demokratische Legitimierung kann sich nicht über Gesetze und Verfassung hinwegsetzen. Es mag verstörend klingen: Selbst ein durch ein Referendum demokratisch legitimierter Wille kann sich nicht über die Verfassung eines Staates hinwegsetzen.

Was also bedeutet das Selbstbestimmungsrecht dann genau?

Mit der Definition als Volk haben wir erst mal einen Träger des Selbstbestimmungsrechts. Die Katalanen sind jedoch Teil des spanischen Staatsvolkes und haben als solcher durch Wahlen und auf anderen Wegen gleichberechtigten Anteil an der spanischen Staatsgewalt. Sie werden nicht diskriminiert. Damit ist ihr Selbstbestimmungsrecht realisiert und sozusagen verbraucht.

Die Katalanen haben darüber hinaus auch noch einen Autonomiestatus.

Der Autonomiestatus ist geradezu die ideale Antwort des Staates auf das Selbstbestimmungsrecht von Völkern. Das können Sie in Italien sehen. Nehmen Sie Südtirol als Beispiel. Die Südtiroler sind sicher ein Volk, das sich unterscheidet von den Italienern. Auch sie haben einen Autonomiestatus. Damit ist - auch aus der Sicht der Südtiroler - ihr Selbstbestimmungsrecht erfüllt. Auch die Katalanen haben ein weitreichendes Autonomiestatut mit eigener regionaler Gesetzgebung, eigenem Parlament und eigener Regierung. Das ist ja fast wie ein Bundesstaat bei uns. Einem Selbstbestimmungsrecht wäre damit absolut genüge getan.

Der katalanischen Regierung reichen ihre Rechte aber nicht. Sie beansprucht auch die Hoheit über die Steuereinnahmen. Ist das ein eher nachrangiger Aspekt?

Das Verteilung der Steuern ist offenbar in dem Autonomiestatut so vorgesehen. Wenn das eingehalten wird, haben die Katalanen völkerrechtlich gesehen keinen Grund zur Beschwerde. Dass sich die spanische Zentralregierung womöglich unnötig halsstarrig angestellt hat, das alleine rechtfertigt noch nicht zu sagen: 'Wir spalten uns jetzt ab.' Nur wenn ein Volk unterdrückt wird, wenn ihm Rechte entzogen werden und es an der Staatsgewalt nicht mehr gleiche Teilhabe hat, könnte das ein Grund zur Abspaltung sein. Wir müssen zwischen dem internen und dem äußeren Selbstbestimmungsrecht unterscheiden. Da der Staat das Recht hat, seinen territorialen Bestand zu wahren, müssen Selbstbestimmungsrecht und staatliche Integrität innerhalb der Staates zum Ausgleich gebracht werden. Das ist in idealer Weise durch Autonomie, also Selbstverwaltung und teilweise Selbstregierung, geschehen. Ein äußeres Selbstbestimmungsrecht in Form einer Sezession kommt erst zum Tragen, wenn ein Volk von der Teilhabe an der Staatsgewalt ausgeschlossen wird. Das ist im Blick auf die Katalanen nicht zu sehen.

Angenommen, die katalanische Regionalregierung ruft tatsächlich die Unabhängigkeit aus. Und die Regierung in Madrid setzt als Folge dessen Artikel 155 der spanischen Verfassung in Kraft, mit dem der Autonomiestatus aufgehoben und die Regierung in Barcelona abgesetzt wird - könnte das als Unterdrückung gewertet werden?

Artikel 155 reicht nicht - denn der ist ja in der Verfassung vorgesehen. Solange die spanische Regierung sich an die Verfassung hält und mit den dort vorgesehenen Mitteln die spanische Staatlichkeit aufrechterhält, ist das keine Unterdrückung. Die Verfassung ist ja nicht plötzlich geändert worden, um zu sagen: 'Wir wollen die Leute jetzt unter der Knute halten.' Sondern Artikel 155 ist mit Zustimmung auch der Katalanen dort hineingeschrieben worden.

Und wenn sich die Lage weiter zuspitzt?

Nur wenn die spanische Regierung zu Mitteln greift, die in der Verfassung nicht vorgesehen sind, und die Lage eskaliert, könnte vielleicht eine Situation entstehen, in der ein mögliches Selbstbestimmungsrecht der Katalanen wieder auflebt, wenn zum Beispiel Militär in Barcelona einmarschiert und die staatsbürgerlichen Rechte der Katalanen aufgehoben werden. Eine Sezession ist immer nur die Ultima ratio. Sie setzt Unterdrückung und Verwehrung demokratischer Rechte voraus.

Christoph Vedder, ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Augsburg

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