Völkerrecht:Kraftlose Schiedsrichter

Völkerrecht: Bewohner der Krim feierten im März den fünften Jahrestag der Annexion. Die Ukraine dagegen hofft auf ein Urteil durch den Europäischen Gerichtshof.

Bewohner der Krim feierten im März den fünften Jahrestag der Annexion. Die Ukraine dagegen hofft auf ein Urteil durch den Europäischen Gerichtshof.

(Foto: AFP)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt über die Klage der Ukraine gegen Russland wegen der Krim. Die Beweislage ist kompliziert.

Von Wolfgang Janisch, Straßburg

Es war vielleicht ein hilfloser Versuch, aber Aleš Pejchals Vorschlag wäre vermutlich der beste Weg zur Lösung. "Wir wissen aus der Geschichte der Menschheit, dass jeder Konflikt mit einem Kompromiss enden muss", sagte der tschechische Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dann blickte er zur Delegation der Ukraine, die ihre russischen Nachbarn wegen der Annexion der Krim verklagt hatte, er schaute auch die russischen Vertreter an, die zur mündlichen Verhandlung nach Straßburg gekommen waren, und fragte: "Sind Sie bereit, der Gegenpartei einen Kompromiss anzubieten?"

Wer die sorgfältig orchestrierte Besetzung der Halbinsel in Erinnerung hat, die in den Morgenstunden des 27. Februar 2014 begann und mit russischer Hoheitsgewalt über die Krim endete, der kann sich das Maß der Kompromissbereitschaft ausmalen. Beide Antworten fielen ausweichend aus, nach einem Ja klang keine. Der Gerichtshof wird also seine ungewohnte Rolle nicht loswerden. Normalerweise behandelt er individuelle Klagen von Einzelpersonen, "Staatenklagen" sind dagegen die Ausnahme. Das Verfahren Ukraine versus Russland - eines von mehreren, die aus dem Konflikt herrühren - drängt die Straßburger Juristen in die Schiedsrichterrolle in einem heiklen Konflikt.

Die juristischen Positionen der Kontrahenten könnten kaum weiter voneinander entfernt sein. Die Ukraine wirft Russland zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vor - Folter und Misshandlung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung, die Tötung von Soldaten und Zivilisten. Sie stützt sich dabei unter anderem auf UN-Berichte. Diese Verletzungen, insistierte ihr Anwalt Ben Emerson, seien Ergebnis einer systematischen "administrativen Praxis" unter russischer Hoheitsgewalt gewesen, gerichtet gegen potenzielle Gegner einer russischen Okkupation. Russland hält dagegen. Die Ukraine habe keine tragfähigen Beweise für ihre Vorwürfe vorgelegt, sagte der russische Vertreter Michail Galperin.

Tatsächlich könnten Beweisfragen eine erhebliche Rolle spielen. Denn in jenen Tagen im Februar waren ja nicht etwa russische Soldaten einmarschiert, vielmehr hatten prorussische Milizionäre Regierungssitz und Parlament, Flughäfen und Straßen besetzt - ohne Hoheitszeichen an der Uniform. Um aber Russlands Verantwortung gerichtsfest zu etablieren, müsste zumindest eine russische De-facto-Kontrolle nachgewiesen werden, und zwar ab dem 27. Februar. Russland dagegen will erst vom 18. März 2014 an die Kontrolle über die Krim ausgeübt haben, dem Tag, an dem Präsident Wladimir Putin nach einem fragwürdigen Referendum die "Vereinigung" der Krim mit der russischen Föderation verkündet hat. Und damit nicht genug: Auch die einzelnen Übergriffe müssten den Russen zugeordnet werden können - nicht ganz einfach, da Russland unabhängige Untersuchungen verweigert hat. Die deutsche Richterin Angelika Nußberger warf deshalb die Frage auf, ob die eigentlich beim Kläger liegende Beweislast nicht demjenigen auferlegt werden sollte, der "exklusive Kenntnis" von Menschenrechtsverletzungen haben könnte - also Russland.

Aber auch wenn der Gerichtshof Russland verurteilen sollte, über die Kernfrage des Konflikts wird er voraussichtlich nicht entscheiden: Hat Russland gegen das Prinzip der territorialen Integrität und damit gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen? Zwar haben viele Staaten und auch der Europarat die Frage längst mit einem klaren Ja beantwortet. Allerdings argumentiert Russland, in der "Notstandssituation" nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch habe man dem Volk der Krim zu seinem Selbstbestimmungsrecht verhelfen müssen. Man mag das für eine juristische Nebelkerze halten. Aber je unschärfer die rechtlichen Strukturen sind, desto leichter fällt es Russland, sie zum Vorteil zu nutzen. Zwar hat die Ukraine auch andere Gerichte angerufen, darunter den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Aber keines der Gerichte sei zu entscheiden ermächtigt, ob hier ein Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot vorliege, schrieb kürzlich die Völkerrechtlerin Caroline von Gall vom Osteuropainstitut der Universität Köln. Der IGH? Benötige dafür die Zustimmung Russlands. Der Menschenrechtsgerichtshof? Für diese Frage nicht zuständig.

Wie wenig das Völkerrecht den Russen entgegenzusetzen hat, zeigt der scheinbar so versöhnliche Gefangenenaustausch mit den Ukrainern. Kürzlich wurden die Matrosen freigelassen, die 2018 durch die russische Küstenwache an der Meerenge zwischen Krim und Russland festgesetzt worden waren. Das war kein großmütiger Akt, sondern die Umsetzung eines Urteils des Internationalen Seegerichtshofs. Trotzdem machte Moskau aus der völkerrechtlichen Pflicht sogar noch einen Deal - und erwirkte die Entlassung eines Mannes, der für den Abschuss der MH17 mitverantwortlich sein soll.

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