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Völkermord in Bosnien:Den Haag spricht Serbien frei

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat das Massaker von Srebrenica von 1995 als Genozid definiert. Zugleich sprachen die Richter Serbien von der direkten Verantwortung für das Morden frei - und ersparten dem Land damit Entschädigungen in Milliardenhöhe.

Das höchste UN-Rechtsprechungsorgan sprach Serbien schlussendlich von der direkten Verantwortung für Völkermord in Bosnien während des Kriegs 1992 bis 1995 frei. Higgins erklärte, bei der Urteilsfindung habe sich das Gremium stark auf die Erkenntnisse des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien verlassen.

Der IGH kam zuvor zu dem Schluss, die Ermordung von etwa 8000 muslimischen Männern und Jungen im Juli 1995 sei als Völkermord einzuordnen.

"Das Gericht beschließt, dass es Völkermord-Taten waren, die die Armee der bosnischen Serben in Srebrenica begangen hat", sagte IGH-Präsidentin Rosalyn Higgins.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen folgt damit der Rechtsprechung des UN-Tribunals für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien. Die Feststellung des Gerichtshofs erfolgte während der Verlesung des Urteils über eine Völkermordklage von Bosnien-Herzegowina gegen das frühere Jugoslawien.

Andere Gewalttaten gegen Bosnier während des Unabhängigkeitskrieges der ehemals jugoslawischen Teilrepublik wurden nicht als Völkermord eingestuft.

Bosnien-Herzegowina hatte gegen das frühere Jugoslawien wegen Völkermordes geklagt. Es war das erste Mal seit Gründung des Weltgerichtshofs 1948, dass ein ganzer Staat wegen dieses Vorwurfs angeklagt war.

Nach der Definition der Vereinten Nationen liegt Völkermord dann vor, wenn Verbrechen mit dem Ziel begangen werden, eine gesamte Bevölkerungsgruppe auszulöschen. Das Haager UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien hat in zwei Verfahren gegen Einzelpersonen bereits geurteilt, dass dieser Tatbestand mit Blick auf die bosnischen Muslime vorgelegen habe.

Es geht um Milliarden

Die Regierung in Belgrad argumentierte jedoch, die klare Absicht der Auslöschung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe im damaligen Bosnien habe auf staatlicher Ebene nicht bestanden und könne auch nicht nachgewiesen werden.

Ein Urteil zu Gunsten Bosniens hätte Entschädigungsansprüche in Milliardenhöhe nach sich ziehen können. Bosnien-Herzegowina hat vor 14 Jahren Klage gegen Serbien erhoben. Erst vor einem Jahr begann der IGH schließlich, sich konkret mit dem Fall zu befassen.

1999 allerdings hatte der IGH eine Klage Serbiens gegen die damaligen Luftangriffe der Nato mit der Begründung der suspendierten UN-Mitgliedschaft Belgrads nicht angenommen.

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