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VGH Mannheim:Fahrschulen dürfen öffnen

Fahrschulen müssen in Corona-Zeiten bei Einschränkungen anders behandelt werden als etwa Fitness- oder Tattoostudios. Das geht aus einem am Mittwoch in Mannheim veröffentlichten Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hervor. Sollten Fahrschulen in Kreisen mit niedriger Inzidenz den Betrieb wieder aufnehmen, sei nicht damit zu rechnen, dass dieses Angebot zu verstärkter Nachfrage aus anderen Kreisen mit höheren Infektionszahlen führen werde, hieß es. (Az.: 1 S 467/21) Die Richter sahen keine Notwendigkeit, landesweit einheitliche Corona-Maßnahmen für Fahrschulen anzuwenden.

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SZ vom 25.02.2021 / epd
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