Verwaltungsgericht:Beschluss: SWR muss BSW-Politiker in Wahl-Sendungen einladen

Sie darf nun an der Wahlarena teilnehmen: Jessica Tatti. (Archivbild) (Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Eigentlich sollten sie nur zuschauen dürfen bei der Wahlsendung, aber nun hat der SWR eine Schlappe erlitten vor Gericht: Auch das BSW darf mitdiskutieren im Fernsehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Erfolg für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wenige Wochen vor der Wahl: Der SWR muss die BSW-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl zu Wahlsendungen einladen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren. Demnach muss der Südwestrundfunk die Spitzenkandidaten des BSW für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen „Wahlarena-Sendungen“ einladen. Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich.

© dpa-infocom, dpa:250123-930-352830/1

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: