Verwaltung:Führerschein soll früher ablaufen

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Die Bundesländer verlangen, dass die alten Fahrlizenzen gestaffelt ausgetauscht werden. Andernfalls stehe den Behörden Chaos bevor.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Millionen deutscher Autofahrer müssen sich womöglich schon früher einen neuen Führerschein besorgen als bislang geplant. Das geht aus einem Entwurf hervor, den der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates gefasst hat. Zuerst hatte die Saarbrücker Zeitung darüber berichtet. Danach müssten die ersten Inhaber alter Führerscheine schon Anfang 2021 ihre alten Papier-Führerscheine gegen neue im Scheckkartenformat eintauschen. Sukzessive sollen dann alle anderen Autofahrer folgen.

Der Umtausch folgt einer Vorgabe der EU. Sie will ein einheitliches Führerschein-System aufbauen, auch um den Führerschein-Tourismus zu beenden. In der Vergangenheit konnten sich Autofahrer, die in einem Mitgliedsland den Führerschein verloren haben, in einem anderen einen neuen besorgen. Auch die älteren deutschen Führerscheine sind noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert.

Von Januar 2033 an soll es deshalb nur noch jene Kartenführerscheine geben, wie sie seit 2013 ausgegeben werden. Anders als die alten Exemplare sind sie befristet: Autofahrer müssen sich künftig alle 15 Jahre ein neues Dokument beschaffen - vergleichbar mit dem Personalausweis, der nach sechs beziehungsweise zehn Jahren abläuft. Die Länder befürchten aber offenbar eine Überlastung der Behörden, sollten alle 45 Millionen Alt-Führerscheine zum Januar 2033 neu beantragt werden. Stattdessen sollen nur jene Papier-Führerscheine so lange Aufschub bekommen, deren Besitzer vor 1953 geboren wurden. Wer aber zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss sich schon 2021 einen neuen beschaffen. Bis 2024 sollen so peu à peu alle Fahrlizenzen aus Papier ausgetauscht sein.

Von 2025 an, so sieht es der Antrag der Länder vor, sollen dann die seit 1999 vergebenen 30 Millionen Plastik-Führerscheine eingetauscht werden - gestaffelt nach dem Datum der Ausstellung. Die letzte Charge wäre so 2033 an der Reihe. Am Freitag soll der Bundesrat über den Antrag beraten. Stimmt er zu, müsste der Bund die Vorgaben überarbeiten.

© SZ vom 05.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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