Süddeutsche Zeitung

Verurteilung der Türkei:Das Recht auf freie Rede muss auch in Notzeiten gelten

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Türkei, weil sie zwei Journalisten nach dem Umsturzversuch vom Juli 2016 zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen hatte.
  • Es ist das erste Urteil, das der Straßburger Gerichtshof zur Reaktion der Türkei auf den gescheiterten Putsch fällt. Weitere Klagen sind anhängig.
  • Bemerkenswert ist, wie klar der Gerichtshof sich für die Verteidigung der Meinungsfreiheit stark macht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Nicht, dass es jemand bezweifelt hätte - aber nun ist es amtlich. Die türkische Reaktion auf den Putschversuch vom Juli 2016 war unvereinbar mit rechtsstaatlichen Standards, zumindest in nicht unwesentlichen Teilen.

Erstmals nach dem gescheiterten Umsturz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen mehrerer Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt. Der Straßburger Gerichtshof hat den beiden Journalisten Mehmet Hasan Altan und Şahin Alpay je 21 500 Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie in den Monaten nach dem gescheiterten Putsch als angebliche Umstürzler zu Unrecht in Untersuchungshaft genommen worden waren.

Das ist, für sich gesehen, zwar nicht sonderlich überraschend. Anfang Januar hatte sogar das türkische Verfassungsgericht die Inhaftierung der beiden Journalisten gerügt - mit der unzweideutigen Aussage, es gebe keine wirklichen Beweise oder auch nur klare Indizien für den Vorwurf, Altan und Alpay hätten mit der Gülen-Bewegung kooperiert, die von der türkischen Regierung für den Putsch verantwortlich gemacht wird. Ein Gericht einer unteren Instanz hatte sich gleichwohl geweigert, den höchstrichterlichen Spruch umzusetzen. Erst vergangene Woche wurde Alpay aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt.

Der Straßburger Gerichtshof konnte sich also zurücklehnen, auf die Argumente der türkischen Kollegen verweisen - und untermauern, dass deren Urteil "abschließend und bindend" sei. Zugleich ist damit für weitere Fälle klargestellt, dass türkische Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg über das dortige Verfassungsgericht ausschöpfen müssen, bevor ihre Klage in Straßburg angenommen wird. Denn so prekär der Zustand des Rechtsstaats in der Türkei sein mag - das Verfassungsgericht ist aus Sicht des Menschenrechtsgerichts noch funktionsfähig.

Bemerkenswert ist aber, wie unmissverständlich sich der Gerichtshof für die Verteidigung der Meinungsfreiheit stark gemacht hat. Altan, ein Wirtschaftswissenschaftler, leitete vor dem Coup eine politische Diskussionssendung im Fernsehen, Alpay schrieb für die Tageszeitung Zaman - diese beiden Publikationswege wurden im Juli 2016 kurzerhand geschlossen. Im Straßburger Prozess hatte sich die Türkei auf die Geltung des Ausnahmezustands berufen - der laut Menschenrechtskonvention in der Tat stärkere Einschränkungen erlaubt.

Dieses Argument akzeptiert der Gerichtshof zwar im Grundsatz. Er kommt aber gleichwohl zum Ergebnis, dass die freie Rede auch in Notzeiten gelten muss. Es sei für eine Demokratie charakteristisch, dass Probleme durch eine öffentliche Debatte gelöst würden.

"In diesem Zusammenhang darf die Existenz eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, nicht als Vorwand zur Einschränkung der politischen Debatte benutzt werden, die zum Kern des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft gehört", schreibt der Gerichtshof. Kritik an der Regierung dürfe nicht zu derart schwerwiegenden Vorwürfen wie der Unterstützung einer Terrororganisation führen. Denn Untersuchungshaft gegen Kritiker habe eine abschreckende Wirkung auf die Freiheit der Rede.

Auch Deniz Yücel hat in Straßburg geklagt

Es sind diese Sätze, die weit über die Causa Altan und Alpay hinauswirken. In Straßburg sind Beschwerden weiterer Journalisten anhängig, darunter jene von Deniz Yücel, die sich mit seiner Entlassung keineswegs erledigt hat. Meinungs- und Pressefreiheit können nicht mit der Ausrufung des Ausnahmezustands einfach beiseitegewischt werden: Das ist die Botschaft des Gerichtshofs. In Zeiten der Bedrohung muss der Staat die demokratische Ordnung verteidigen - er darf sie nicht durch Verfolgung der Kritiker untergraben.

Wer also glaubte, das Gericht, das von mächtigen Playern wie Russland und eben auch der Türkei zunehmend unter Druck gesetzt wird, werde eine zögerliche, womöglich formalistische Entscheidung zu Protokoll geben, der sieht sich getäuscht. Das erste Wort zu den Post-Putsch-Fällen ist ein selbstbewusstes Statement aus Straßburg.

Ob Altan und Alpay nun auf freien Fuß kommen, steht freilich in den Sternen. Unmittelbarer Gegenstand der Urteile war allein die Untersuchungshaft. Aber Alpay steht seit einigen Tagen unter Hausarrest, das ist, formal gesehen, etwas anderes. Und Altan wurde inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilt, womit nach türkischem Recht seine Untersuchungshaft ebenfalls zu Ende ist, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ob also die beiden Gewinner von ihren Siegen profitieren, hängt nach wie vor vom Gutdünken der türkischen Justiz ab.

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