Verurteilte LinksextremistinBeugehaft für Lina E.

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Die wegen Angriffen auf Rechtsextreme zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte und dann vorzeitig aus der Haft entlassene Linksextremistin Lina E. muss wegen Zeugnisverweigerung in Beugehaft. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss entschieden und die zuvor vom Oberlandesgericht Dresden verhängte sechsmonatige Beugehaft bestätigt. (AZ: StB 47/26) Lina E. war im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie war Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung, die mit Schwerpunkt Leipzig gewaltsam gegen Angehörige der rechtsextremen Szene vorgegangen ist. Die Opfer wurden dabei teils schwer verletzt. Nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe kam Lina E. auf Bewährung frei. Zu den Angriffen sollte die Frau am 30. Juni als Zeugin am Oberlandesgericht noch einmal aussagen. Da sie sich dem verweigerte, ordnete das Gericht eine bis zu sechsmonatige Beugehaft an.

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