Die Regierungskoalition taumelte durch ihre letzten Tage – bis sich nun der Bruch vollzogen hat. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will nach Christian Lindners (FDP) Kündigungserklärung die Vertrauensfrage stellen und den Weg zu Neuwahlen einschlagen. Was sagt das Grundgesetz dazu? Ist das die Tür zum Neuanfang?
Die Vertrauensfrage ist ein Antrag des Bundeskanzlers an den Bundestag, er möge ihm das Vertrauen aussprechen. Findet der Kanzler keine Mehrheit, kann er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. Kommt der Präsident dem Vorschlag nach, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen abgehalten werden. So steht es in den Artikeln 68 und 39 des Grundgesetzes. Eine Stafette von Olaf Scholz zu Frank-Walter Steinmeier (SPD), dazwischen ein Nein oder eine Enthaltung einer Mehrheit des Parlaments gegenüber dem Kanzler – und schon könnte das Volk im Frühjahr eine Bundestagswahl abhalten.
Selbst auflösen kann sich das Parlament nicht
Dazu muss man allerdings anmerken, dass das Grundgesetz nicht furchtbar viel von Neuwahlen hält. Das lässt sich schon daran erkennen, dass bei der Vertrauensfrage gleich drei zentrale Verfassungsinstitutionen mitspielen müssen – Kanzler, Präsident und Bundestag. Ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments gibt es nicht, ebenso wenig kann der Bundespräsident in einem verfassungsrechtlichen Solo das vorzeitige Ende einer Koalition verfügen. Das ist eine Lehre aus der Weimarer Republik mit ihrem kaum beschränkten Auflösungsrecht des Reichspräsidenten, dessen Reichstagsauflösungen den Nationalsozialisten den Weg bahnten. Diesen Fehler wollte das Grundgesetz nicht wiederholen, es steht für stabile Regierungen. Das ist der Grund für dieses System der wechselseitigen Kontrolle.

Stabilität heißt allerdings nicht unbedingt „weiter so“, das hat sich selten eindrücklicher gezeigt als in den vergangenen Wochen. Diese Erkenntnis spiegelt sich auch im Verständnis des Grundgesetzes, das die Hürde zur Neuwahl dann doch nicht zu hoch legt. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile zu diesem Thema gefällt, 1983 und dann 2005. In keinem der beiden Fälle war es so, dass dem Kanzler plötzlich die Mehrheit weggebrochen wäre. Die Vertrauensfrage war vielmehr ein kalkuliert eingesetztes Instrument, um zu einer vorgezogenen Wahl zu gelangen. Ein strategischer, zeitlich begrenzter Vertrauensentzug, wenn man so will. Und trotzdem hat das Verfassungsgericht die jeweiligen Koalitionäre nicht zum Weitermachen gezwungen.
Im Dezember 1982 war es Helmut Kohl (CDU), der die Vertrauensfrage stellte. Er war gerade noch kein Vierteljahr im Amt, zum Kanzler gekürt mithilfe der FDP, die damals aus der sozialliberalen Koalition ausgestiegen war. Der Wechsel von Helmut Schmidt (SPD) zu Kohl hatte über ein Misstrauensvotum geführt, aber der neue Kanzler wollte durch das Volk legitimiert werden. Also ließ er sich von seinen Koalitionsabgeordneten das Vertrauen entziehen (die meisten enthielten sich) und beantragte die Neuwahl.
Wer eine Neuwahl will, muss ein gewisses Maß an Krise vorweisen
23 Jahre später unternahm Gerhard Schröder (SPD) einen ähnlichen Versuch. Es lief nicht gut in der rot-grünen Koalition, der harte Kurs der Agenda 2010 hatte den Kanzler Rückhalt gekostet. Also setzte er alles auf eine Karte – die Vertrauensfrage als Türöffner zur Neuwahl, ganz wie bei Kohl, und übrigens davor, 1972, auch bei Willy Brandt. Der Unterschied: Kohl gewann die Wahl, Schröder verlor.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich aus der politischen Einschätzung, ob eine Regierung stabil ist oder nicht, weitgehend herausgehalten. Der Kanzler darf die Vertrauensfrage auch dann stellen, wenn das Vertrauen zwar noch vorhanden ist, aber brüchig zu werden droht. Solche labilen Prozesse lassen sich nicht juristisch punktgenau überprüfen. Deshalb hat sich das Gericht lediglich eine Letztkontrolle vorbehalten, damit niemand den Bundestag nur deshalb auflöst, weil die Umfragen für eine vorgezogene Wahl gerade günstig stehen.
Trotzdem gilt: Wer eine Neuwahl will, muss wenigstens ein gewisses Maß an Krise vorweisen können. Diese Voraussetzung war in den historischen Fällen erfüllt. 1982 war die FDP nach dem Seitenwechsel in interne Zerreißproben geraten, 2005 haderten Koalitionsabgeordnete mit den sozialstaatlichen Zumutungen des Schröder-Kurses. Für das Jahr 2024 heißt dies: Selbst ohne Lindners Entlassung hätte Scholz nach Gipfel, Gegengipfel und Haushaltsgezerre die Vertrauensfrage stellen können. Und seit diesem Mittwoch herrscht ohnehin Krise im Übermaß.


