Süddeutsche Zeitung

Verteidigungsministerium:Vorwurf der Befangenheit

Im Streit um ein Vergabeverfahren für die Ausrüstung der Bundeswehr reißt das unterlegene Unternehmen alte Wunden auf.

Von Mike Szymanski, Berlin

Im Streit um ein neues Sturmgewehr für die Bundeswehr offenbart sich ein tiefes Zerwürfnis zwischen dem Verteidigungsministerium und dem im Vergabeverfahren zunächst unterlegenen Anbieter, der Firma Heckler & Koch. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hält das Unternehmen führende Beamte des Ministeriums und Personal nachgeordneter Behörden, die am Beschaffungsprozess beteiligt waren, für befangen. Es wird vom Unternehmen zudem die Möglichkeit der Manipulationen von Testergebnissen zulasten von Heckler & Koch angeführt.

Mitte September hatte das Ministerium überraschend die Firma C.G. Haenel aus Thüringen als Ausschreibungssieger für das künftige Standardgewehr der Bundeswehr präsentiert. Sie hätte das wirtschaftlich bessere Angebot gemacht, erklärte das Ministerium. Nachdem jedoch zahlreiche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren aufgetaucht sind, hat das Ministerium die Auftragsvergabe gestoppt - und Heckler & Koch, quasi der Hauslieferant, ist wieder im Rennen.

Das Unternehmen aus Oberndorf hatte die Niederlage von Anfang an nicht akzeptiert, ging von sich aus gegen die Entscheidung vor und reichte eine Rüge ein. Darin werden einerseits mögliche Patentrechtsverletzungen durch C.G. Haenel angeführt sowie der Verdacht geäußert, dass es zu unzulässigen Nachverhandlungen mit dem Mitbewerber gekommen sein könnte. Bemerkenswert ist jedoch die Äußerung, wonach Heckler & Koch "zu keiner Zeit eine faire Chance" im Wettbewerb gehabt hätte.

Das Beschaffungsvorhaben hat eine Vorgeschichte. Dass die Bundeswehr überhaupt ein neues Sturmgewehr anschaffen will, geht auf die Entscheidung der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurück, das G-36-Gewehr von Heckler & Koch als Standardgewehr auszumustern. 2015 entschied sie, es habe "keine Zukunft" in der Bundeswehr. Es hatte zuvor Zweifel an der Präzision im heißgeschossenen Zustand gegeben. Es gab Gutachten und Gegengutachten. Ungeachtet dessen wird die Waffe in der Truppe bis heute geschätzt. Heckler & Koch und das Ministerium lagen fortan jedoch im Clinch miteinander - auch vor Gericht. Das Unternehmen sah seinen Ruf beschädigt. Einen vorläufigen Schlusspunkt setzte ein Urteil des Landgerichts Koblenz aus dem Jahr 2016, wonach das G 36 gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweise. Es war ein später Triumph für die Firma und eine Niederlage für das Ministerium.

Führte dies dazu, dass sich Heckler & Koch, wie aus der Rüge hervorgeht, möglicherweise als "unerwünschter Bieter" betrachtet? Die Firma benennt eine Reihe von Personen, die sowohl am aktuellen Vergabeprozess beteiligt gewesen seien wie auch damals, bei der Ausmusterung des G 36, eine Rolle spielten. Die prominenteste ist der heutige Rüstungsstaatssekretär Benedikt Zimmer, der damals Leiter der Abteilung Ausrüstung war. Bei den anderen handelt es sich um Experten, die das G 36 damals sowie die neuen Waffen heute testeten. Laut Heckler & Koch hätten all diese Personen mit "erheblichem Aufwand" damals versucht, die "mangelnde Eignung des G 36 zu begründen". Es erscheine daher "schwer vorstellbar", dass diese Personen zu einem neutralen Urteil gelangen könnten. Sie seien befangen und hätten im Verfahren "nicht mitwirken dürfen", heißt es in der Rüge. Wie tief das Misstrauen offenbar sitzt, wird an anderer Stelle deutlich. Die Vergleichstests mit dem Konkurrenzmodell "eröffneten Manipulationsmöglichkeiten", die nicht "außer Acht gelassen" werden dürften. Schon etwas Seitenwind führe zu schlechteren Ergebnissen, wird ausgeführt. Die Vergabestelle wies die Vorwürfe zurück, Interessenkonflikte hätten nicht vorgelegen.

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