Versuchte Anschläge in London:Lebenslange Haft

Die Anschläge auf die Londoner U-Bahn vor zwei Jahren waren ihr Vorbild - doch die Nachfolgeattentate von vier Al-Qaida-Terroristen schlugen fehl. Ins Gefängnis kommen die Nachahmer trotzdem.

Ein britisches Gericht hat vier Terroristen für versuchte Anschläge nach dem Vorbild der verheerenden Londoner U-Bahn-Attentate vom 7. Juli 2005 zu lebenslanger Haft verurteilt. Um ein Haar wäre es den Männern gelungen, ihre Pläne zum Massenmord zu verwirklichen, erklärte der Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung vor einem Gericht in London. Sie hätten auf Anleitung des Terrornetzwerkes al-Qaida gehandelt.

Versuchte Anschläge in London: Ramzi Mohammed, einer der verurteilten Terroristen, auf einem Fahndungsfoto der Polizei, das von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde

Ramzi Mohammed, einer der verurteilten Terroristen, auf einem Fahndungsfoto der Polizei, das von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde

(Foto: Foto: AP)

Die Männer hatten versucht, am 21. Juli 2005 die Selbstmordanschläge auf drei U-Bahnen und einen Bus exakt nachzuahmen. Ihre Angriffe mit Rucksackbomben schlugen fehl, weil nur die Zünder detonierten, nicht aber die Sprengsätze. Niemand wurde verletzt.

Die Attentäter - Muktar Said Ibrahim, Yassin Omar, Ramzi Mohammed und Hussain Osman - müssen jeweils mindestens 40 Jahre im Gefängnis bleiben, ehe eine Begnadigung geprüft werden kann, legte der Richter fest.

Er betonte den Zusammenhang zwischen den fehlgeschlagenen Attentaten am 21. Juli und jenen am 7. Juli 2005, bei denen 52 Menschen getötet und mehr als 700 verletzt worden waren. Beide Tätergruppen hätten zu Terrorzellen unter der Kontrolle des Netzwerkes al-Qaida gehört. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hätten die Anschläge am 21. Juli noch mehr Menschen töten können, als jene am 7. Juli.

Die vier Männer und zwei Komplizen im Alter von 24 bis 34 Jahren wurden kurz nach der Tat gefasst. Sie hatten ihre Schuld abgestritten. Die Bomben seien Attrappen und als Protest gegen den Irakkrieg gedacht gewesen.

Die beiden anderen Männer konnten vorerst nicht verurteilt werden, weil sich die Geschworenen in ihren Fällen nicht auf einstimmige Schuldsprüche einigen konnten. Diese Verfahren sollen nun neu aufgerollt werden. Die Verurteilten stammen aus afrikanischen Ländern, lebten aber schon lange in Großbritannien.

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