Wenn im Mai 2018 die EU-Datenschutzverordnung in Kraft tritt, sollen alle Europäer mehr Rechte bekommen. Zum Beispiel, so steht es dort im Artikel 22, "das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (. . .) beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden". Auch in Zukunft sollen nicht Maschinen über einzelne Schicksale entscheiden, sondern Menschen. Doch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wird am Mittwoch einen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, der genau an solchen Rechten rüttelt. So soll das deutsche Gesetz einer einzigen Branche erlauben, doch Computer über Einzelfälle entscheiden zu lassen: den privaten Krankenversicherungen.
Für Versicherte kann diese Ausnahme bedeuten, dass sie künftig nur noch automatische Ablehnungen in ihrem Briefkasten finden, wenn ein Teil ihrer Arztrechnung nicht übernommen wird. Sollten sie an dieser Entscheidung Zweifel haben, müssen sie die Versicherung selbst anschreiben und um eine Überprüfung bitten. Bislang gingen solche Bescheide immer erst über den Tisch eines Sachbearbeiters, sagt der Versicherungsreferent Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Wenn eine Versicherung diese Routine umdrehe, "setzt sie auf die Trägheit der Verbraucher", sagt Gatschke. Viele Leute scheuten schließlich einen langwierigen Briefwechsel und bezahlten am Ende einfach den offenen Betrag.
Vom Innenministerium heißt es auf Anfrage, automatisierte Abrechnungen könnten "zu einer erheblichen Kostenreduzierung der Leistungsbearbeitung auch im Interesse der Versicherten führen". Den Rechten der Betroffenen werde dabei "durch umfassende Transparenz und das Recht zur Prüfung" Rechnung getragen.
Verbraucherschutz-Vorstand Klaus Müller widerspricht. Ob der "neue Paragraf für private Krankenversicherungen zulässig ist, erachtet der VZBV als äußerst fraglich", sagt er. Denn außer der Möglichkeit, ihren Kunden zunächst automatische Rechnungen zuzusenden, dürfen Versicherungen dem Entwurf zufolge bald auch Gesundheitsdaten verwenden, ohne Patienten vorher um ihr Einverständnis zu bitten. Weil die EU-Verordnung hier "besonders hohe Anforderungen" stelle, könnte de Maizières Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof gekippt werden, sagt Müller.
Auch an anderen Stellen enthalte die Datenschutzreform Regelungen, die hinter der Grundverordnung zurückbleiben. Künftig soll es etwa Unternehmen überlassen sein, ob sie Bürger informieren, wenn sie deren persönliche Daten für einen anderen Zweck nutzen als ursprünglich vereinbart. Sobald eine Benachrichtigung einen "unverhältnismäßigen Aufwand" bedeute, müssen Firmen ihre Kunden nicht mehr darauf ansprechen.
"Wir sind entsetzt und enttäuscht", sagt der Grüne Konstantin von Notz
Die Betreiber von Einkaufscentern oder Sportstätten, die öffentliche Räume mit Videokameras überwachen, erhalten durch das neue Datenschutzgesetz ebenfalls mehr Spielraum, kritisiert der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, Frank Spaeing. Laut dem Entwurf müssen sie die Menschen bald erst zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" über die Überwachung informieren. Vom Innenministerium heißt es: "In der Praxis ist es in aller Regel nicht möglich", Bürger in dem Augenblick auf Kameras hinzuweisen, wenn sie in deren Visier geraten.
Außer den Datenschutzstandards für Betroffene werde durch das neue Gesetz auch "die Stellung der Aufsichtsbehörden geschwächt", sagt Spaeing. Laut dem Entwurf dürfen Landesdatenschützer bei Ärzten, Psychologen oder Anwälten in Zukunft nicht mehr ermitteln, ob persönliche Informationen der Patienten veruntreut wurden. Das Berufsgeheimnis überwiege. "Dies ist auch im Interesse des Patienten", sagt ein Sprecher des Innenministeriums.
"Wir sind entsetzt und enttäuscht, wie hier teils offenkundig europarechtswidrig wirksame Schutzbestimmungen" unterlaufen würden, sagt der Datenschutzexperte der Grünen, Konstantin von Notz. Statt die Rechte der Betroffenen zu stärken, würden sie mit der deutschen Datenschutzreform aufgeweicht.