Süddeutsche Zeitung

Vernichtung von NSU-Akten durch Verfassungsschützer:Schreddern ohne Folgen

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Die Aktion "Konfetti" sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hatten Akten über mögliche NSU-Helfer vernichtet. Die Ermittlungen, die auch gegen den früheren Präsidenten des Bundesamtes liefen, sind beendet - ohne strafrechtliche Konsequenzen für beteiligte Beamte.

Von Tanjev Schultz

Die Schredder-Affäre beim Bundesamt für Verfassungsschutz hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Köln hat 14 Strafanzeigen bearbeitet und nun auf Anfrage mitgeteilt, es gebe keinen Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Handeln.

Die meisten Anzeigen richteten sich gegen Unbekannte und einige gegen den früheren Präsidenten des Bundesamts, Heinz Fromm. Dieser war im vergangenen Jahr aus dem Amt ausgeschieden, nachdem bekannt geworden war, dass ein Referatsleiter seines Hauses in Köln am 11. November 2011, unmittelbar nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), wichtige Akten zum Rechtsextremismus hatte vernichten lassen. Der Beamte soll eigenmächtig und ohne Wissen Fromms gehandelt haben. Er ist wegen der Affäre versetzt worden.

Die Staatsanwaltschaft schließt "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" aus, dass der Beamte mit dem Schreddern der Akten etwas vertuschen wollte. Der Inhalt der Akten habe "zumindest sachinhaltlich vollständig rekonstruiert" werden können. Dabei sei nichts gefunden worden, was Grund für eine strafvereitelnde oder eine andere strafrechtlich relevante Vernichtung hätte sein können. Es sei in den Akten zudem nicht um NSU-Mitglieder gegangen.

Aktion "Konfetti"

Der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler, der Angehörige eines NSU-Opfers vertritt und eine der Anzeigen erstattet hatte, nannte die Staatsanwaltschaft "naiv". Er bezweifelt, dass die Dokumente komplett und lückenlos wiederhergestellt werden konnten und verwies darauf, dass bereits das Protokoll der Schredder-Aktion ein falsches Datum enthalten und allein deshalb nicht korrekt gewesen sei. Es sei unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft nicht auch den Verdacht einer versuchten Strafvereitelung geprüft habe, sagte Daimagüler. Der Beamte habe bei seiner Aktion möglicherweise nicht wissen können, ob und wie umfassend eine Rekonstruktion der Akten durch die Bestände anderer Abteilungen möglich sein würde.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte einen Sonderermittler eingesetzt, der den Fall ebenfalls prüfte. Er konnte wie die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf eine Vertuschungsabsicht erkennen. Im NSU-Untersuchungsausschuss hingegen sind sich die Abgeordneten da nicht so sicher. Die Motive der Schredder-Aktion seien trotz intensiver Zeugenbefragungen bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. Es könnte sein, dass der Verfassungsschützer nur die Sorge hatte, es könnte Ärger geben, wenn die alten Dokumente noch nicht gelöscht wurden. Beim Verfassungsschutz gab es bei den Mitarbeitern offenbar Unklarheiten über die Aufbewahrungsfristen und den korrekten Umgang mit alten Akten. Die Abgeordneten wollten aber auch nicht ausschließen, dass andere Motive hinter der "Aktion Konfetti" standen. Zumindest die Opposition in Berlin kritisiert außerdem, dass Friedrichs Sonderermittler selbst ein Beamter des Innenministeriums war und kein von außen kommender, unabhängiger Prüfer.

Bei den vernichteten Akten handelte es sich um Dokumente über die "Operation Rennsteig". Mit dieser Ende der Neunzigerjahre begonnenen Operation wollte der Verfassungsschutz Informationen über die Neonazi-Szene in Thüringen erlangen und dort V-Leute gewinnen. Die NSU-Terroristen kamen aus Thüringen, sie sollen aber zu keiner Zeit als V-Leute für den Verfassungsschutz tätig gewesen sein. Die Akten betrafen eine Reihe anderer Neonazis, die sich zumindest im Umfeld des Trios bewegten.

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SZ vom 28.06.2013
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