Normalerweise gilt im Politikbetrieb der Satz: Die Opposition muss damit leben, nicht regieren zu dürfen - dafür hat sie die Freiheit, unbekümmert Forderungen zu stellen. Sie muss sich ja nicht um die Konsequenzen kümmern. Umso erstaunlicher ist, wie die Debatte um die Verkleinerung des Bundestags gerade verläuft.
Das Parlament hat eine Normgröße von 598 Abgeordneten, derzeit sind es aber 709 - und nach der nächsten Wahl könnten es sogar mehr als 800 sein. Eine Reform des Wahlrechts ist also dringend nötig. Aber die Fraktionen von Union und SPD ignorieren ihre staatspolitische Verantwortung. Die Union hat bisher lediglich Vorschläge präsentiert, die sie besserstellen würden. Und die Sozialdemokraten haben sich bisher nicht einmal in ihrer eigenen Fraktion auf eine einheitliche Position verständigen können. Einen Kompromiss zwischen den beiden Koalitionsfraktionen gibt es erst recht nicht. Was für ein Unterschied zur Opposition: Grüne, FDP und Linke haben sich längst über alle parteipolitischen Grenzen hinweg zusammengefunden und einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt.
Dabei führt eine Verkleinerung des Bundestags natürlich auch zu kleineren Fraktionen von Grünen, FDP und Linken. Die drei Oppositionsparteien wollen sich also zum Wohle des Ganzen selbst beschneiden, obwohl sie es sich einfach machen und auf die Untätigkeit der Koalition verweisen könnten. Auch die AfD hat einen Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestags vorgelegt. In den Fraktionen von Union und SPD scheinen dagegen viele den Gedanken verlockend zu finden, schlechte Wahlergebnisse wenigstens zum Teil durch einen größeren Bundestag ausgleichen zu können. In einem Parlament mit 800 Abgeordneten reichen 15 Prozent der Stimmen für 120 Sitze, in einem Bundestag mit 598 Sitzen braucht man dafür 20 Prozent.
Die Verkleinerung des Bundestags wird von Union und SPD verschleppt
Es ist ein Muster, das sich bereits bei der Änderung der Parteienfinanzierung gezeigt hat. Im Juni 2018 haben die Fraktionen von Union und SPD in einem parlamentarischen Hauruckverfahren und ohne ausreichende Begründung die Obergrenze bei der Parteienfinanzierung auf einen Schlag von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. Das kompensiert einen Teil der Einbußen, die sie wegen ihrer schwindenden Wahlergebnisse haben. Und auch in diesem Fall zeigt sich die Opposition verantwortungsbewusster. Die Fraktionen von Grünen, FDP und Linken klagen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die höhere Parteienfinanzierung - obwohl sie damit im Erfolgsfall auch ihre eigenen Einnahmen beschneiden würden.
Zumindest im Streit um die Wahlrechtsreform scheint Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble inzwischen die Geduld mit den Koalitionsfraktionen verloren zu haben. In immer kürzeren Abständen mahnt er eine Verkleinerung des Bundestags an. Jetzt pocht Schäuble sogar auf eine Verständigung noch in diesem Monat. Im Dezember hatte er bereits mitgeteilt, dass seine Verwaltung ein Verfahren zum Bau von Bürocontainern beantragt habe, um im Notfall auch mehr als 800 Abgeordnete samt ihrer Mitarbeiter unterbringen zu können. Das konnte man durchaus als Warnung an die Parlamentarier verstehen: Beschließt endlich eine Reform, oder ihr müsst in Containern hausen! Bisher hat aber selbst diese Drohung nicht geholfen.