Wahlrecht:Koalition der Verweigerer

Sitze im Bundestag in Berlin, 2019

Die Abgeordneten haben am Freitag nicht nur keine Wahlrechtsreform beschlossen. Sondern sie haben sich auch in die Sommerpause verabschiedet.

(Foto: Stefanie Preuin)

Seit sieben Jahren wird um eine Verkleinerung des Bundestags gerungen. Nun ist das Vorhaben erst einmal gescheitert. Das ist eine Blamage für das Parlament. Schuld daran sind CDU, CSU und SPD.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

Selten hat sich das deutsche Parlament derart blamiert wie an diesem Freitag. Seit sieben Jahren wird über eine Reform des Wahlrechts diskutiert. Seit sieben Jahren behaupten alle Fraktionen, sie seien zur Verkleinerung des Parlaments bereit. Und seit sieben Jahren wissen alle Beteiligten, dass die Angelegenheit dringlich ist. Im Bundestag sitzen so viele Abgeordnete wie noch nie. Die Normgröße des Parlaments liegt bei 598 Abgeordneten. Derzeit sind es aber 709 - und nach der nächsten Wahl könnten es mehr als 800 sein. Doch an diesem Freitag hat der Bundestag die letzte Möglichkeit verstreichen lassen, eine umfassende Reform zu beschließen, die bereits bei der nächsten Wahl gilt.

"In Sorge um das Ansehen der Demokratie" hatten im vergangenen Jahr mehr als hundert Staatsrechtler an den Bundestag appelliert, das Wahlrecht schnell zu ändern. Es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, dass die Abgeordneten die dringend nötige Reform nur deshalb verzögern, weil "das eigene Hemd ihnen wichtiger ... als der Gemeinwohlrock" sei, schrieben die Staatsrechtler. Doch der Bundestag hat den Appell jetzt ignoriert. Er hat damit auch all die Demokratieverächter gestärkt, die das Parlament schon lange als Selbstbedienungsladen diffamieren.

Ja, eine Änderung des Wahlrechts ist nicht einfach. Aber das gilt auch für jede größere Gesundheits- oder Steuerreform. Die Bemühungen um einen kleineren Bundestag sind nicht an der Größe der Probleme gescheitert, sondern am Unwillen, Mandate aufzugeben. Ein Bundestag mit 800 statt 598 Abgeordneten bedeutet halt auch, dass man mit 15 Prozent der Stimmen so viele Sitze bekommt wie sonst mit 20 Prozent. So lassen sich magere Wahlergebnisse kompensieren.

Zumindest in einem Punkt war sich die Mehrheit der Parteien im Bundestag zuletzt einig: Teil einer wirklich wirksamen Reform muss eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise sein. Aber genau das wird jetzt für die nächste Bundestagswahl nicht mehr möglich sein. Denn die Abgeordneten haben am Freitag nicht nur keine Wahlrechtsreform beschlossen. Sondern sie haben sich auch in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet. Wenn sie im September wieder zurück nach Berlin kommen, ist es wegen des langen Vorlaufs für einen Neuzuschnitt der Wahlkreise zu spät.

Verantwortlich für dieses Fiasko sind aber nicht alle Fraktionen. FDP, Grüne und Linke hatten sich schon lange auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt, der am Freitag verabschiedet hätte werden können. Aber das hat die große Koalition verhindert. Auch die AfD hat einen Vorschlag präsentiert und in den Bundestag als Antrag eingebracht. Dabei wäre es eigentlich vor allem an den Koalitionsfraktionen und nicht an der Opposition, eine Lösung zu finden.

Doch Union und SPD ist es immer noch nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen. Geschweige denn haben sie es geschafft, wie die Opposition Gesetzentwürfe oder Anträge vorzulegen. Und erst recht haben es Union und SPD nicht fertiggebracht, im Bundestag einen Konsens über die politischen Lager hinweg zu erreichen. Die beiden Koalitionsfraktionen haben damit dem Ansehen des Parlaments schwer geschadet.

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