Verhandlung zur Wahlrechtsreform:Karlsruhe muss das Leiden der deutschen Demokratie beenden

Viermal hat das Bundesverfassungsgericht in der Geschichte der Bundesrepublik bereits Kriterien für ein faires Wahlrecht genannt. Viermal ist nichts oder fast nichts passiert. Das darf sich nicht wiederholen, denn es geht um die Festigkeit des Kerns der parlamentarischen Demokratie.

Heribert Prantl

Eine gute Demokratie braucht ein gutes Wahlrecht. Wenn ein Wahlrecht unverständlich und ungerecht, also schlecht ist, leidet die Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat dann die Pflicht und Schuldigkeit, das Leiden zu beenden. Es hat diesem Leiden schon viel zu lang zugeschaut.

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Viermal schon hatte es über das Wahlrecht zu urteilen - 1957, 1963, 1988 und 2008. Viermal hat das Gericht gemahnt, viermal hat es Kriterien für ein faires Wahlrecht genannt. Viermal ist nichts oder fast nichts passiert. Beim letzten Mal haben die Richter eine umfassende Reform gefordert und dafür eine lange, dreijährige Frist gesetzt. Die Politik hat darauf gepfiffen.

Nun haben die Richter ein fünftes Mal zu entscheiden. Es geht bei dieser Entscheidung nicht um ein Kinkerlitzchen, nicht um irgendeine Änderung der Lotteriesteuer; es geht um den grundlegenden Legitimationsakt für den Träger der Staatsgewalt, um die Festigkeit des Kerns der parlamentarischen Demokratie.

Es darf nicht sein, dass auch noch das Verfassungsgericht mit diesem Kern so indolent umgeht wie die Parteipolitik. Und es darf vor allem nicht sein, dass die Richter ausgerechnet in Fragen des Wahlrechts entlang der Parteilinien entscheiden. Sie haben nicht für die Parteien zu entscheiden, die sie nach Karlsruhe geschickt haben, sondern für den Wert jeder Stimme und damit für Wesen und Wert der Demokratie.

Die Verfassungsrichter urteilen nicht im Namen der CDU/CSU, der SPD, FDP oder der Grünen, sondern im Namen des Volkes. Daraus folgt eine - ja dieses Wort darf man hier gebrauchen - erhabene Pflicht: dafür zu sorgen, dass der Wille des Volkes sich so getreu wie möglich in Mandate verwandelt.

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