Verhandlung über Soda-Club:Brisante Sprudler

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Es geht um Wasser und indirekt um die israelische Siedlungspolitik: Der Generalanwalt empfiehlt dem EuGH, die Waren aus den israelisch besetzten Gebieten im Westjordanland nicht zollfrei einführen zu lassen.

Produkte aus dem israelisch besetzten Westjordanland kommen nicht aus Israel und dürfen daher auch nicht zollfrei in die EU eingeführt werden. Dies sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Ansicht seines Generalanwalts feststellen.

Der US-Chef von Soda-Club, David Rochlin, neben den Produkten des israelischen Herstellers. (Foto: Foto: AP)

In dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussantrag heißt es, die deutschen Zollbehörden seien an eine anderslautende Bescheinigung der israelischen Behörden "nicht gebunden". Die höchsten EU-Richter folgen meist dem Gutachten des Generalanwalts.

In dem Verfahren geht es um Sprudelwasserbereiter de Herstellers Soda-Club, die in der israelischen Siedlung Mishor Adumin im Westjordanland hergestellt werden. Die Importeure teilten dem Zollamt in Hamburg mit, die Waren hätten ihren Ursprung in Israel und seien daher zollfrei. Auf Nachfrage beim israelischen Zoll bestätigte dieser, die Waren stammten aus einer Zone "unter israelischer Zollzuständigkeit". Die Israelis beantworteten nicht die Frage, ob sie aus den besetzten Gebieten kommen.

Der Generalanwalt argumentierte, der Produktionsort stehe einwandfrei fest. Es gehe im Kern um die Frage, ob dieser Ort in den Geltungsbereich eines Zollabkommens zwischen der EU und Israel falle. Dies sei nicht der Fall. Das Westjordanland und der Gazastreifen seien völkerrechtlich kein Teil Israels.

Zudem habe die EU mit der Palästinenserverwaltung ein gesondertes Abkommen geschlossen, das die in den Palästinensergebieten hergestellten Waren ebenso wie die in Israel produzierten vom Zoll befreit.

Die für die Zollbefreiung notwendigen Ursprungsnachweise könnten für Güter aus den Palästinensergebieten "nur von den palästinensischen Behörden ausgestellt werden" (Rechtssache C-386/08).

Ein Urteil wird nicht vor Frühjahr 2010 erwartet. Der Rechtsstreit ist politisch brisant. Die EU hatte in den vergangenen Monaten die Forderung nach einem Stopp des israelischen Siedlungsbaus verstärkt. Die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu will Siedlungen aber ausweiten. Die EU ist der größte Markt für Israels Exportwirtschaft und hat 2007 Waren im Wert von 14 Milliarden Euro aus Israel eingeführt.

Die EU-Exporte nach Israel lagen bei 11,3 Milliarden Euro. Zahlen für 2008 liegen nicht vor. Sehr gering waren hingegen die Ausfuhren aus den Palästinensergebieten in die EU: Sie lagen 2006 bei 13 Millionen Euro, zumeist Obst und Gemüse. Die EU-Ausfuhren dorthin hatten einen Wert von 39 Millionen Euro.

Die Bundesregierung hat sich ihr Urteil schon gebildet: Eine Zollbefreiung für "Waren aus den besetzten Gebieten" könne es nicht geben, steht in der Antwort vom 5. Juni 2009 auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

© sueddeutsche.de/dpa/AP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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