Verhandlung in Karlsruhe:Verfassungsgericht bezweifelt Rechtmäßigkeit von Betreuungsgeld

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  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt darüber, ob der Bund das Gesetz über das Betreuungsgeld überhaupt erlassen durfte.
  • In der mündlichen Verhandlung äußert das Gericht erhebliche Zweifel. Es geht um die Frage, ob die Regelung zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig ist oder nicht.
  • Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.

Hamburg klagt gegen die "Herdprämie"

Das umstrittene Betreuungsgeld steht in seiner bisherigen Form auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht äußerte in einer mündlichen Verhandlung ( Az.: 1 BvR 2/13) erhebliche Zweifel daran, ob der Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte. Der Erste Senat verhandelt über eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte Sozialleistung, die von Kritikern als "Herdprämie" bezeichnet wird. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Betreuungsgeld wird an Eltern gezahlt, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagestätte oder zu einer Tagesmutter geben. Das Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat erhalten derzeit fast 400 000 Familien in Deutschland.

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:Betreuungsgeld: Angelegenheit des Bundes oder Ländersache?

In Karlsruhe verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Betreuungsgeld. Es geht um die Frage, ob der Bund das Gesetz überhaupt erlassen durfte und ob es für die "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" notwendig sei. Droht der CSU eine Niederlage?

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Es geht um einen Passus in Artikel 72 des Grundgesetzes

Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof hob hervor, dass der Bund nur dann ein Gesetz auf dem Gebiet der "öffentlichen Fürsorge" erlassen dürfe, wenn die Regelung "zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich" sei. Diese Formulierung geht auf Artikel 72 des Grundgesetzes zurück. Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung jedoch große Mühe, dies zu belegen. Ein Unterschied in den Lebensverhältnissen sei "in der Tat nicht so einfach nachzuweisen", räumte der Prozessbevollmächtigte der Regierung, Michael Sachs, ein.

Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte zuvor betont, für eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse "erheblich" sein. Beispielsweise müsste der Ausbau von Kita-Plätzen in alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark vorangekommen sein.

Hamburg wirft CSU vor, traditionelle Rollenbilder zu verfestigen

Die Bundesregierung argumentierte jedoch fast nur damit, dass das Betreuungsgeld "Teil eines Gesamtkonzeptes" zur Bewältigung der Probleme von Familien bei der Kinderbetreuung sei. Verfassungsrichter Johannes Masing fragte daraufhin, ob tatsächlich "problematische Entwicklungen" zu befürchten wären, wenn das Betreuungsgeld nicht gezahlt würde.

Die vormalige SPD-Regierung Hamburgs hatte das auf Betreiben der CSU von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Betreuungsgeld auch deshalb als grundgesetzwidrig bezeichnet, weil es traditionelle Rollenbilder verfestige. Mütter würden dadurch vom Erwerbsleben ferngehalten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung.

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