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Verhandlung am Bundesverfassungsgericht:Neuer Eilantrag soll Karlsruher ESM-Entscheidung aufhalten

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Ein Eilantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler beschäftigt das Bundesverfassungsgericht: Der Antrag verlangt, die Ratifizierung des ESM-Vertrages zu untersagen - so lange, bis die Europäische Zentralbank ihre Entscheidung vom 6. September zum Ankauf von Staatsanleihen revidiert hat. Dieser Schritt der EZB mache "fast alle bisherigen Erörterungen hinfällig".

Heribert Prantl

Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank über den unbegrenzten Ankauf von Anleihen finanzschwacher Eurostaaten vom 6. September hat womöglich entscheidenden Einfluss auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro, zum Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt, das für kommenden Mittwoch erwartet wird. Mit dieser Entscheidung sei "eine völlig neue Situation entstanden", heißt es in einem Eilantrag an das Verfassungsgericht, den der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek für den Karlsruher Kläger, den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, gestellt hat.

Der Eilantrag verlangt, die Ratifizierung des ESM-Vertrages so lange zu untersagen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss revidiert hat. Wenn über diesen Antrag bis kommenden Mittwoch nicht entschieden werden könne, solle das für diesen Tag angekündigte Karlsruher Urteil verschoben und eine neue mündliche Verhandlung anberaumt werden.

"Die Parlamente werden nicht gefragt"

Die Europäische Zentralbank, so klagt der neue Eilantrag, maße sich mit dem Ankauf der Staatsanleihen eine ihr nicht zustehende Aufgabe an, sie habe dafür keine demokratische Legitimation und institutionalisiere sich damit selbst "zum unbegrenzten Ultra- und Hyperrettungsschirm". Sie mache damit den Rettungsschirm ESM und die dort vorgesehenen Beteiligungs-, Prüfungs- und Entscheidungsrechte des Parlaments überflüssig.

Der Beschluss der Europäischen Zentralbank führe dazu, "dass die EZB anstelle des zuständigen Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM Staatsanleihen kauft. Die Parlamente werden nicht gefragt, obwohl letztlich ebenfalls die nationalen Haushalte mit den Risiken belastet werden", heißt es in dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht. Die im ESM-Vertrag vorgesehene Haftungsbeschränkung und die parlamentarische Kontrolle des ESM würden ausgehebelt.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Juli war noch umfangreich erörtert worden, ob die Sicherungen für das Parlament im ESM-Vertrag ausreichend seien.

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