Verfassungsschutz:Schäuble warnt Seehofer

Seehofer und Schäuble

Erinnerung "an die Bedeutung des verfassungsrechtlich verbürgten Frage- und Informationsrechts des Parlaments im Verfassungsgefüge": Wolfgang Schäuble (CDU, im Bild links) rügt Innenminister Horst Seehofer (CSU). Hier sind die beiden 2016 zu sehen, Schäuble war damals Finanzminister, Seehofer CSU-Chef.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

Der Innenminister will mit Hinweis auf Sicherheitsinteressen Deutschlands eine Frage der FDP zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Ausland nicht beantworten. Nun rügt ihn der Bundestagspräsident.

Von Daniel Brössler, Berlin

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einer Missachtung von Parlamentsrechten gewarnt. Er habe Seehofer "an die Bedeutung des verfassungsrechtlich verbürgten Frage- und Informationsrechts des Parlaments im Verfassungsgefüge" erinnert, heißt es in einem Schreiben Schäubles an den Parlamentarischen FDP-Geschäftsführer, Marco Buschmann, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Hintergrund ist die Weigerung des Innenministeriums, eine Frage der FDP zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Ausland zu beantworten. Der innenpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Konstantin Kuhle, hatte wissen wollen, wie viele Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz in den vergangenen fünf Jahren für eine nachrichtendienstliche Tätigkeit ins Ausland entsandt wurden und wie das mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst beurteilt wird.

Diese Auskunft verweigerte die Bundesregierung, weil das "spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und den konkreten Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich" mache. Dadurch könnten "entsprechende Abwehrstrategien" entwickelt und der Einsatzerfolg gefährdet werden. Auch eine eingestufte, also vertrauliche, Antwort sei nicht möglich.

Die Begründung lasse nicht erkennen, dass "bei der gebotenen Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich verankerten Geheimhaltungsinteressen und den parlamentarischen Auskunftsansprüchen versucht wurde, beide Verfassungsgüter angemessen in Ausgleich zu bringen", rügte Schäuble. "Warum die Sicherheit des Landes gefährdet ist, wenn das Parlament weiß, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im Ausland eingesetzt werden, erschließt sich nicht", kritisierte Kuhle. So schleife das Innenministerium die Gewaltenteilung. "Das Spiel Opposition fragt und Regierung antwortet nicht, akzeptieren wir nicht", sagte Buschmann.

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