Fall Lübcke:Die Verfassung schützt man nicht mit Märchen

Rechte Kundgebung

Rechtsextreme Demonstration in Kassel.

(Foto: dpa)

Der hessische Verfassungsschutz hat mit seinem Versagen beim NSU und im Fall Lübcke alles Vertrauen verspielt. Aufklären kann das nur ein Untersuchungsausschuss.

Kommentar von Ronen Steinke

Mit dem hessischen Verfassungsschutz mussten Bürger und Steuerzahler schon viel Geduld haben. Hessen, das ist das Land, in dem der Verfassungsschutz bis heute eine irrwitzige Geschichte erzählt: Als die NSU-Täter ein Internetcafé in Kassel betraten und einen Mann erschossen, da habe nur aus purem Zufall ein für Neonazis zuständiger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im selben Café gesessen. Und er habe nichts gesehen und nichts gehört. Wen schützen solche Märchen? Die Verfassung?

Es ist eine Menge Nachsicht, die der hessische Verfassungsschutz jetzt schon wieder verlangt. Der Neonazi, der des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verdächtig ist, war von den hessischen Verfassungsschützern noch vor fünf Jahren als einer der wichtigsten Leute in der Szene beschrieben worden. Trotzdem beteuern die Verfassungsschützer, sie hätten von ihm nichts mehr gesehen und nichts gehört und deshalb auch schlicht verpasst, wie er sich jahrelang auf die Mordtat vorbereitet habe.

Womöglich ist das nur ein Teil der Wahrheit. Womöglich ist es auch so, dass der hessische Verfassungsschutz sein Geld nur zum Teil wert ist. Aufklären kann das nicht die Justiz. Das ist nicht ihr Auftrag. Aufklären kann das nur ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Den braucht es jetzt wieder.

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