Verfassungsschutz:Gelöschte Akten hatten doch mit NSU zu tun

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Kurz bevor die Zwickauer Terrorzelle aufflog, hat der Verfassungsschutz Akten vernichtet. Nun räumt das Innenministerium ein, dass einige der geschredderten Unterlagen doch mutmaßliche Helfer der Zwickauer Neonazi-Zelle betreffen. Allerdings seien die wichtigen "Fallakten" noch vorhanden.

Tanjev Schultz

In Akten, die der Verfassungsschutz wenige Wochen nach dem Auffliegen der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vernichtet hat, gab es doch einen Bezug zu mutmaßlichen NSU-Unterstützern. Das räumte das Bundesinnenministerium am Freitag ein. Die Akten waren auf Geheiß des Ministeriums geschreddert worden, angeblich handelte es sich um einen Routinevorgang.

Der entsprechende Erlass zum Vernichten gehe auf das Jahr 2005 zurück, sagte ein Sprecher des Innenministeriums und versuchte damit den Eindruck zu zerstreuen, es sei gezielt nach dem Auffliegen des NSU geschreddert worden. Es gebe einen großen Rückstand an Löschungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz.

Noch am Donnerstag hatte das Ministerium einen direkten Bezug zum NSU bestritten. Dabei ging es allerdings auch um einen anderen Löschvorgang vom 14. November 2011. Damals wurden auf Anordnung des Ministeriums unter anderem sechs Akten zu Abhöraktionen gegen Rechtsextremisten geschreddert. Diese hätten keinen Zusammenhang zum NSU-Trio oder dessen Umfeld gehabt. Am Freitag hieß es nun, auch Anfang Dezember 2011 seien im Bundesamt für Verfassungsschutz Beweismittel zu Abhöraktionen vernichtet worden - jedoch auf der Grundlage des alten Erlasses. Und in diesem Fall gebe es tatsächlich einen Bezug zum Umfeld der Zwickauer Terrorzelle.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung betrafen die Akten die Neonazis Jan W. und Thorsten H. Sie werden verdächtigt, Kontakt zu Mitgliedern des NSU gehabt und sie sogar unterstützt zu haben. In Sicherheitskreisen hieß es, auch ein weiterer Mann, Thomas S., könnte in den Akten eine Rolle gespielt haben. Der Geheimdienst hatte einst den Hinweis erhalten, dass Thomas S. zeitweise mit Beate Zschäpe liiert gewesen sei. Zschäpe war gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die den NSU gebildet hatten, im Jahr 1998 untergetaucht.

Das Innenministerium betonte, es seien nur Anlagen vernichtet worden. Die eigentlichen "Fallakten" seien noch vorhanden. Aus ihnen ließen sich die Hintergründe der Abhöraktionen weiterhin entnehmen. Die Maßnahmen gegen Jan W. fanden 1998 und 1999 statt und bezogen sich vor allem auf dessen Verwicklung in den Vertrieb von Neonazi-Musik und die Rechtsrock-Band "Landser". Etliche Dokumente wurden offenbar bereits in den Jahren 2002 und 2005 geschreddert.

In den Akten, die dann im Dezember 2011 vernichtet wurden, habe es keinen Bezug zu den NSU-Taten gegeben, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Der Terrorzelle, die im November 2011 aufflog, werden zehn Morde und etliche Banküberfälle angelastet. Im Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte die Nachricht über Aktenvernichtungen am Donnerstag Empörung ausgelöst.

Zunächst war nur von der Löschaktion vom 14. November die Rede. Nach SZ-Informationen betrifft eine der damals geschredderten Akten die im Jahr 2000 verbotene Skinhead-Organisation "Blood & Honour", zu der auch Mitglieder des NSU Kontakt hatten. Angeblich stand die entsprechende Abhöraktion aber in keinem Zusammenhang zur Terrorzelle oder ihren mutmaßlichen Helfern.

Selbst wenn in den gelöschten Dokumenten keine für den NSU relevanten Informationen enthalten waren, wäre es für den Untersuchungsausschuss allerdings wichtig gewesen, sich ein umfassendes Bild über das Netzwerk machen zu können. Zum Zeitpunkt der Aktenvernichtung war noch nicht klar, dass es einen solchen Ausschuss geben wird.

Doch auch im April und Mai 2012 wurden noch sechs "Anlagenordner" zu Abhörmaßnahmen, die sich gegen Neonazis gerichtet hatten, vernichtet. Der Verfassungsschutz betonte, das Schreddern auf der Grundlage sogenannter Vernichtungserlasse des Ministeriums sei "Routinearbeit". Diese sei "ungezielt" erfolgt. Jedes Jahr werden demnach mehrere tausend Dokumente zu Abhörmaßnahmen vernichtet. Die Grundlage dafür ist das sogenannte G-10-Gesetz, das Eingriffe ins Brief- und Fernmeldegeheimnis regelt.

Vorerst sollen nun keine Akten über Neonazis mehr gelöscht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erließ eine entsprechende Weisung bereits Anfang Juli. Zuvor war eine andere Schredder-Aktion aufgeflogen, die Beamte im Bundesamt angeblich eigenmächtig betrieben und dann vertuscht hatten.

© SZ vom 21.07.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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