Bayerisches Verfassungsschutzgesetz:Hört her!

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Der Fall ist kompliziert - nicht nur inhaltlich, schon der Text des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes lässt auch Richterinnen ratlos zurück. (Foto: Uli Deck/dpa)

Bayerns Verfassungsschutz darf Wohnungen verwanzen und private Computer durchsuchen. Dagegen klagen nun Kritiker in Karlsruhe. Jetzt geht es um die komplexe Frage: Wie weit können Sicherheitsbehörden gehen?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es wurde viel über unbestimmte Paragrafen und fehlende "Normenklarheit" gesprochen an diesem Dienstag in Karlsruhe, aber es gab einen Moment, da wurde das Dickicht augenfällig. Zwei Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts versuchten, sich mit dem Präsidenten des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz darüber zu verständigen, was eigentlich zur Wohnraumüberwachung im bayerischen Verfassungsschutzgesetz steht. Wann wird live mitgehört, wann wird aufgezeichnet, wie wird der Schutz der Privatsphäre gewährleistet? Drei Personen also, die solche Vorschriften lesen können wie kaum jemand sonst - doch in einem Moment der Ratlosigkeit konnten auch sie sich nicht einigen, was in den durch Querverweise bis zur Unlesbarkeit verkomplizierten Paragrafen wirklich geregelt wird.

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