Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht mehr vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei öffentlich als "Prüffall" bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Bezeichnung der Partei als "Prüffall" untersagt hatte.
Aus Sicht der Richter fehlt den Staatsschützern eine Rechtsgrundlage dafür, die Partei so zu nennen. Dem Begriff komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, befand das Gericht, dies sei ein Eingriff in die Rechte der Partei. Da es dafür keine rechtliche Grundlage gebe, sei der Eingriff "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig".
Teilorganisationen unter Extremismusverdacht
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang erklärte, seine Behörde werde sich nun auf die "vorrangige Aufgabe" konzentrieren, die "unter Extremismusverdacht stehenden AfD-Teilorganisationen 'Der Flügel' und 'Junge Alternative' zu beobachten".
Am 15. Januar 2019 hatte Haldenwang bekannt gegeben, dass die Gesamtpartei AfD als Prüffall bearbeitet werde, die Junge Alternative (JA) und die Teilorganisation der AfD "Der Flügel" hingegen als "Verdachtsfall". Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Bundesamt, Junge Alternative und "Flügel" innerhalb bestimmter Grenzen zu beobachten. Die Voraussetzungen dafür lagen aus Sicht der Staatsschützer allerdings nicht für die ganze Partei vor.
Für die Gesamt-AfD blieb es daher bei einer Einstufung als Prüffall, also beim niedrigsten Vorstadium einer möglichen Beobachtung. Das Bundesamt kommunizierte diese Einordnung im Januar bei der Pressekonferenz, auf seiner Homepage und bei Twitter. Die AfD ging dagegen vor und beantragte beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung.