Streit um mögliche Beobachtung:Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zur AfD

Thomas Haldenwang, Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz und sein Chef Thomas Haldenwang dürfen die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen.

(Foto: Carsten Koall/dpa)
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt bekannt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen, das ihm die Bezeichnung der AfD als Prüffall untersagt.
  • Das verkündete Geheimdienstchef Thomas Haldenwang.
  • Er kündigte an, seine Behörde werde sich auf die AfD-Gruppen "Der Flügel" und "Junge Alternative" konzentrieren, die unter Extremismusverdacht stehen.

Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht mehr vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei öffentlich als "Prüffall" bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Bezeichnung der Partei als "Prüffall" untersagt hatte.

Aus Sicht der Richter fehlt den Staatsschützern eine Rechtsgrundlage dafür, die Partei so zu nennen. Dem Begriff komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, befand das Gericht, dies sei ein Eingriff in die Rechte der Partei. Da es dafür keine rechtliche Grundlage gebe, sei der Eingriff "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig".

Teilorganisationen unter Extremismusverdacht

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang erklärte, seine Behörde werde sich nun auf die "vorrangige Aufgabe" konzentrieren, die "unter Extremismusverdacht stehenden AfD-Teilorganisationen 'Der Flügel' und 'Junge Alternative' zu beobachten".

Am 15. Januar 2019 hatte Haldenwang bekannt gegeben, dass die Gesamtpartei AfD als Prüffall bearbeitet werde, die Junge Alternative (JA) und die Teilorganisation der AfD "Der Flügel" hingegen als "Verdachtsfall". Die Einstufung als Verdachtsfall ermöglicht es dem Bundesamt, Junge Alternative und "Flügel" innerhalb bestimmter Grenzen zu beobachten. Die Voraussetzungen dafür lagen aus Sicht der Staatsschützer allerdings nicht für die ganze Partei vor.

Für die Gesamt-AfD blieb es daher bei einer Einstufung als Prüffall, also beim niedrigsten Vorstadium einer möglichen Beobachtung. Das Bundesamt kommunizierte diese Einordnung im Januar bei der Pressekonferenz, auf seiner Homepage und bei Twitter. Die AfD ging dagegen vor und beantragte beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung.

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