Verfassungsschutz:AfD gewinnt vor Gericht

Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für den Prüffall. "Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit selbst", betonte der Vorsitzende Richter, Thomas Lenhart. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht des Landesverfassungsschutzes ist die Thüringer AfD inzwischen gesichert extremistisch.

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