Verfassungsrechtler Meyer:"Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 sind unwirksam"

Schwäbische Schweinereien: Seit einer Grundgesetzänderung 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben bezahlen. Die Verträge zur Finanzierung für Stuttgart 21 sind deshalb null und nichtig - schreibt der renommierte Verfassungsrechtler

Meyer

Hans Meyer, 78, war unter anderem Professor für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht in Frankfurt sowie von 1996 bis 2000 Präsident der Humboldt-Universität in Berlin.

Stuttgart 21 - Montagsdemo

Rabiater Protest: Einige Gegner von Stuttgart 21 würden die für das Bahnhofsprojekt Verantwortlichen gern im Gefängnis sehen.

(Foto: dpa)

Lässt sich ein totes Schwein noch schlachten? Auf dem Spielplan des Stuttgarter Staatstheaters steht zurzeit das Stück "Vertragskündigung". Es soll sogar das Gutachten eines zivilrechtlichen Kollegen geben, der zu Recht von dem heiligen Grundsatz "pacta sunt servanda" ausgehend die Möglichkeiten prüft. Der Aufwand ist ehrenwert, aber überflüssig. Die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 vom 22. April 2009 sind nach allen Regeln der Kunst nichtig und daher unwirksam, das Schwein ist also tot. Wie das?

Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG). Zu den Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören auch die Kommunen, hier also die Stadt Stuttgart und der Verband Region Stuttgart. Ausnahmen sind im Grundgesetz geregelt, sie treffen hier nicht zu. Der Bau von Fernstrecken der Bundesbahn einschließlich der Bahnhöfe ist trotz der organisatorischen Privatisierung der Bundesbahn eine Bundesaufgabe. Er ist durch Bundesgesetz zu regeln, und der Bund hat zu gewährleisten, dass dabei "dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen wird" (Art. 87e Abs. 3 u. 4 GG).

Das verständliche Interesse des Landes an einem solchen Bau erlaubt ihm keine Mitfinanzierung. Wäre es anders, dann könnte die CSU mit ihrem Verkehrsminister das Trommeln für eine Pkw-Maut zur Finanzierung des Baus von Bundesautobahnen umgehend einstellen und für den Bau stattdessen das jeweilige Land zur (Mit-) Kasse bitten. Denn jedes Land hat ein hohes Interesse an einem solchen Bau. Es verbessert die Verkehrsbedingungen und bringt Investitionen ins Land.

Nur wenn Bahn und Bund das Vorhaben allein finanzieren, was ihre Aufgabe ist, können sie beim Ausbau von Strecken unbeeinflusst von angebotenen Finanzierungshilfen Dritter den Verkehrsbedürfnissen unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Allgemeinheit Rechnung tragen, wie das Grundgesetz befiehlt, statt sich von der Spendierfreudigkeit finanzstarker Länder beeinflussen zu lassen. Für zehn Milliarden, auf das das Gesamtprojekt bei konservativer Schätzung und den Erfahrungen bei Großprojekten mit Gewissheit hinausläuft, lassen sich sicher einige frequentiertere Strecken im Bund beschleunigen.

Die Stuttgarter Politiker sollten sich auch überlegen, ob die fast immer vor Wahlen aufgelegte Platte eines verfassungsgerichtlichen Angriffs auf den Länderfinanzausgleich nicht an Glaubwürdigkeit erheblich einbüßt, wenn das Land sich in der Lage zeigt, Milliardenbeträge für Bundesaufgaben aufzuwenden.

Der Finanzierungsvertrag verstößt also gegen ein verfassungsrechtliches Verbot. Die Rechtsordnung schreibt in einem solchen Fall die Nichtigkeit des Vertrags vor, ganz gleich, ob es sich um einen zivilrechtlichen oder einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt.

Großprojekte überleben ihre Väter - es leiden die Nachfolger

Das Schwein war übrigens ziemlich räudig. Oder ist es nicht merkwürdig, dass der Vertrag von Ende April 2009 in § 2 Abs. 2 eine Klausel enthält, dass das Projekt "qualifiziert abgeschlossen", also beendet wird, wenn spätestens Ende 2009, also schon gut ein halbes Jahr später, die Kosten von etwas mehr als drei Milliarden auf mehr als 4,5 Milliarden steigen würden und nicht aufgefangen werden könnten. Eine Kostensteigerung von 50 Prozent, ohne dass ein Spatenstich erfolgen sollte? Haben die Vertragspartner etwa mit einer rasenden Superinflation gerechnet? Nein, sie wollten nur clever sein.

Statt im Vertrag offen festzulegen, dass nach Ablauf des Jahres 2009 das Land zu einer weiteren Mitfinanzierung verpflichtet bleibt, ganz gleich wie hoch die Kosten über die 4,5 Milliarden hinaus steigen würden, sagen sie zu diesem Punkt im späteren § 8 Abs. 4 des Vertrags in aller Harmlosigkeit nur, die Vertragsparteien "nehmen Gespräche auf", um den giftigen Satz anzuschließen: der oben genannte "§ 2 Abs. 2 findet insoweit keine Beachtung". Es wird also eine Vertragsbestimmung für eine Zeit für unbeachtlich erklärt, in der sie wegen Zeitablaufs sowieso nicht mehr gilt. Höchst verklausuliert soll das wohl heißen: Das Land bleibt gefangen, ganz gleich wie hoch die Kosten steigen. Werden das die Gerichte bei einem Streit auch so sehen?

Würde niemand stutzig, wenn man für ein gemeinsames Unternehmen zunächst Kosten von drei Milliarden prognostiziert und die Landesseite davon mehr als 22 Prozent tragen soll, bei einer Steigerung der Kosten desselben Projekts auf 4,5 Milliarden aber der Prozentsatz der Landesschuld auf 36,4 Prozent steigen soll - und das, obwohl das Land keineswegs der Vorhabenträger ist, also den geringsten Einfluss auf die Kostensteigerung haben würde?

Für das Anschlussstück Wendlingen-Ulm ging es nur um das Vorziehen des von der Bahn sowieso für das Jahr 2017 geplanten Ausbaus. Ursprünglich bot das Land dem Bund eine rückzahlbare Vorfinanzierung an. Darüber ließe sich ja vielleicht verfassungsrechtlich noch reden. Als der Bund starrköpfig blieb, änderte der Ministerpräsident aber sein Angebot in einen verlorenen Zuschuss des Landes von fast einer Milliarde Euro um. Das war ein Angebot, dass der Bund, um im Stile der Mafia-Filme zu reden, nicht ablehnen konnte.

Der Finanzierungsvertrag hätte so zusammen mit dem Stuttgarter Projekt die Grundlage für ein Jahrhundertbauwerk als Meisterstück eines Ministerpräsidenten werden können. Das Umschalten von einer rückzahlbaren Vorfinanzierung zum verlorenen Zuschuss musste dem Parlament aber erklärt werden. Das überließ der Ministerpräsident lieber dem Sprecher der größeren Regierungsfraktion. Der erklärte, er würde lieber 950 Millionen Euro à fonds perdu geben, als für die entsprechende Summe etliche Jahre Zinsen an die Banken zahlen. Niemand im Landtag hat gelacht; schwäbische Hausfrauen gehören offenbar nicht zu seiner Ausstattung.

Ausgehandelt und unterschrieben hat den Finanzierungsvertrag, dieses Meisterstück der Verschleierungskunst, - jedermann zugänglich als Landtagsdrucksache 14/4382 - auf Landesseite der ehemalige Ministerpräsident Oettinger. Es hat den Anschein, als gäbe es einen Lehrsatz bei Großprojekten: Sie und vor allem ihre Schwächen überleben ihre Väter. Oder anders gewendet, auszubaden haben das Angerichtete die Nachfolger. Leidtragende dürfte die derzeitige Koalition sein.

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