Verfassungsklagen gegen ESM und Fiskalpakt:Das Volk ist der Souverän

Alle Klagen sind von Koryphäen ihres Fachs ausgearbeitet worden. Gauweiler arbeitet, wie schon wiederholt und erfolgreich, mit dem Freiburger Verfassungsordinarius Dietrich Murswiek zusammen. Anders als in früheren Klagen, etwa gegen den Maastricht-Vertrag von 1992/93 (der unter anderem den Euro beschlossen hat) konzentrieren sich die Klagen heute auf demokratische und rechtsstaatliche Aspekte. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Alle Staatsgewalt - auch die Macht, die nach Brüssel abgegeben wird. Sämtliche Verfassungsklagen gegen ESM und Fiskalpakt kulminieren daher in der Feststellung: Nun sei die verfassunggebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks, gefordert. Das deutsche Volk habe im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi (l.), und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Gregor Gysi (l.), und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, zeigen zu Beginn einer Fraktionssitzung ihrer Partei die Rote Karte für den 'Fies-Kahlpakt'. 

(Foto: dpa)

Das bedeutet nicht zwingend eine Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Aber, und da sind sich alle Klagen im Ergebnis einig: Mehr Europa sei nur möglich, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. "Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen", heißt es vornehm in der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie", die vom Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin formuliert worden ist.

An dieser Stelle wird es prickelnd. Haben Schäuble und Co nicht schon mehr oder weniger zugesagt, in diesem Sinne tätig zu werden? Nein. Deren plötzliche Hinwendung zur Volksabstimmung ist ein Akt offensivster Vorwärtsverteidigung. Sie soll dem Verfassungsgericht signalisieren: Wir versprechen euch hoch und heilig, dass wir künftig alles so machen, wie ihr das wollt; wir werden in absehbarer Zeit auch eine Volksabstimmung anberaumen - aber noch nicht jetzt. Dieses eine Mal, dieses letzte Mal, müsst ihr die Verträge, im Interesse des Euro und der Europäischen Union, noch einmal durchwinken, weil sonst alles in Schutt und Asche fällt . . . Das etwa ist der Sinn der Schutzschrift, welche die Bundesregierung beim Verfassungsgericht eingereicht hat. Die Gegenposition, die Position der Klagen gegen ESM und Fiskalpakt, ist folgende: Ihr Richter habt doch bisher schon alles mitgetragen und das Grundgesetz ausgepresst bis zum letzten Rest; nun müsst ihr endlich eure eigenen Urteile ernst nehmen.

Alle Klagen gegen ESM und Fiskalpakt sind mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden worden: Dem Bundespräsidenten soll untersagt werden, die Gesetze und Verträge vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Hauptsache auszufertigen. Der Präsident soll also nicht nur die zwei Wochen bis zur Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz, sondern einige Monate bis zum Urteil zuwarten. So hat es im Jahr 1993, beim Maastricht-Vertrag, auch Bundespräsident Richard von Weizsäcker gehalten. Er ließ nach Eingang der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz erklären, er werde die Ratifikationsurkunde erst unterzeichnen, wenn Karlsruhe in der Hauptsache entschieden habe. Des Weiteren hatte damals die Bundesregierung zugesichert, die Ratifikationsurkunde vorerst nicht zu hinterlegen. Man bezeichnet so etwas in der Verfassungsjuristerei als "Stillhalte-Vereinbarung".

Die Erklärung von Bundespräsident Gauck, "zunächst" nicht zu unterzeichnen, ist kein solches Stillhalteabkommen. Der Schriftsatz Peter Gauweilers an das Gericht erinnert kritisch an Äußerungen Gaucks bei dessen Besuch in Brüssel: Zu einem Zeitpunkt, als für die Parlamentsbeteiligungsrechte noch nicht einmal ein Entwurf vorlag, habe er schon zu erkennen gegeben, dass er den ESM und den Fiskalvertrag für grundgesetzkonform halte; er habe sogar die Prognose abgegeben, dass diese Verträge vor dem Verfassungsgericht Bestand haben werden.

Die Anträge auf einstweilige Anordnung laufen auf das Argument hinaus, es sei Gefahr im Verzug; womöglich unterlaufe der Präsident per Unterschrift doch noch den Rechtsschutz. Schon einmal hat ein Bundespräsident das getan: Horst Köhler im Fall des ersten Rettungsschirms. Er unterschrieb damals sofort - in Kenntnis der Klagen und Anträge in Karlsruhe, auf heftiges Drängen Merkels und der Bundesregierung hin. Am Tag nach der Verabschiedung im Bundestag und im Bundesrat wurde also das Gesetz ausgefertigt und im Gesetzblatt verkündet. Das war am 21. Mai 2010. Zehn Tage später trat Köhler mit sofortiger Wirkung zurück.

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