Verfassungsgericht:Zweifel am NPD-Verbotsverfahren

Lesezeit: 2 Min.

Karlsruhe hat auch mehr als fünfzehn Monate nach Einreichen des NPD-Verbotsantrags Zweifel, ob sich der Verfassungsschutz rechtzeitig und vollständig aus der Führungsebene der Partei zurückgezogen hat.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat auch mehr als fünfzehn Monate nach Einreichen des NPD-Verbotsantrags noch Zweifel, ob sich der Verfassungsschutz wirklich rechtzeitig und vollständig aus der Führungsebene der rechtsextremistischen Partei zurückgezogen hat. In einem Hinweisbeschluss an den Bundesrat, der das Verbot der NPD beantragt hatte, fordert der Zweite Senat weitere Aufklärung zur Abschaltung der V-Leute. Damit lässt der Senat eine gewisse Skepsis daran erkennen, ob das zum Beleg der Verfassungsfeindlichkeit der NPD vorgelegte Material frei von staatlichem Einfluss ist. 2003 war ein Verbot an diesem Punkt gescheitert.

Im März 2014 hatte NPD-Anwalt Peter Richter Belege dafür verlangt, dass die V-Leute wirksam "abgeschaltet" sind und damit ein Informationsfluss aus der NPD-Führungsebene zu Behörden unterbunden ist. Bund und Länder sollten Einzelheiten zu Zahl und Ablauf der "Abschaltungen" nennen und eine Vereinbarung vorlegen, wonach keine "Nachsorge" für ehemalige V-Leute betrieben werde. Zudem forderte der Anwalt Klarheit darüber, ob das Parteiprogramm der NPD von 2010 sowie ihr "Strategisches Konzept" von 1997 wirklich ohne jeglichen Einfluss nachrichtendienstlicher Quellen zustande gekommen ist. Richter will außerdem wissen, wie sichergestellt sei, dass seine Prozessstrategie nicht vom Verfassungsschutz ausgeforscht werde. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle setzte dem Bundesrat eine Frist bis Mitte Mai.

Der Beschluss ist die erste Stellungnahme des kompletten Zweiten Senats zu dem Verfahren; bisher hatte der Berichterstatter Peter Müller die Vorbereitungen vorangetrieben. Der Verfügung geht ein Schriftwechsel zwischen den Beteiligten voraus, in dem der NPD-Anwalt wirkungsvoll versucht, Zweifel an der "Sauberkeit" des Verbotsmaterials zu sähen. So berichtete er dem Karlsruher Gericht von angeblichen Versuchen des sächsischen Staatsschutzes, noch 2014 einen Mann aus Görlitz als V-Mann anzuwerben und zum Eintritt in die NPD zu bewegen. Recherchen des sächsischen Innenministeriums bei Polizei und Verfassungsschutz haben aber keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben. Zudem macht Richter geltend, der Bundesrat habe zwar die Abschaltung von V-Leuten in den NPD-Vorständen zugesichert, nicht aber in sonstigen Gremien - was Karlsruhe 2003 freilich auch nicht gefordert hatte.

Besonders kurios mutet ein Vorfall vom 30. November 2012 an. Auf einem Parkplatz in Saarbrücken hatte damals ein Auto des saarländischen Verfassungsschutzes den Wagen der Mutter des NPD-Anwalts Richter gerammt - worin die NPD einen Beleg für die Ausforschung ihres juristischen Vertreters sieht. Der Bundesrat hat freilich die Auskunft bekommen, die Beamten hätten ein salafistisches Zentrum beobachtet. Der Zusammenstoß - lange vor dem Antrag - sei also reiner Zufall gewesen. Nach dem Crash hätten sie die Verwandtschaft der Autofahrerin mit Richter erst gar nicht bemerkt; sie trägt einen anderen Nachnamen.

© SZ vom 24.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: